Wirtschaft

WESTbahn wegen Raucherabteilen verklagt

Heute Redaktion
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Der WESTbahn ist nun die erste Klage wegen der in den Zügen vorhandenen Raucherabteile ins Haus geflattert. Das Unternehmen will wenn nötig bis zum Höchstgericht gehen. Das Gesundheitsministerium hatte die Qualmer-Abteile schon im letzten Jahr in einer Stellungnahme als gesetzeswidrig bezeichnet.

Am 29. Dezember erfolgte die anonyme Anzeige, die offenbar aus Wien stammen dürfte. Das erklärte WESTbahn-Sprecher Manfred Mader im Gespräch mit Heute.at. Nun erfolgt eine Prüfung des Sachverhaltes durch das zuständige Wiener Magistrat.

Unternehmen pocht auf Ausnahmeregelung

Der Konzern beruft sich auf die Ausnahmeregelung im Tabakgesetz, wonach abgetrennte Raucherbereiche erlaubt sind. "Durch das Unterdruck-Abluft-System in den Raucherabteilen lässt sich der Nikotingeruch von außerhalb nicht wahrnehmen", führte Mader gegenüber Heute.at aus. Da es bisher keinen Präzedenzfall hinsichtlich der Auslegung des Tabakgesetzes in Eisenbahnwaggons gebe, wird die WESTbahn nötigenfalls bis zum Höchstgericht marschieren, so der Pressesprecher.

Mader berichtete auch von überwiegend positivem Feedback der Nichtraucher-Kunden. So sollen diese erfreut darüber sein, dass nun nicht mehr "heimlich auf den Zugtoiletten" geraucht werde. Einzelne Beschwerden räumte Mader jedoch ein. "Bei einer so großen Zahl an Rückmeldungen lässt sich das gar nicht ausschließen", ergänzte der WESTbahn-Sprecher.

Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

Im Falle einer Strafe kann sich die WESTbahn auf Zahlungen von 1.000 Euro bis zu 10.000 Euro im Wiederholungsfall einstellen, berichten die Niederösterreichischen Nachrichten. Auch rauchenden Fahrgästen drohen demnach bei einer Anzeige saftige Strafen. Bis zu 100 Euro sind beim ersten Mal und bis zu 1.000 Euro im Wiederholungsfall zu zahlen.