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WGKK: Neue Beißerchen nun bis zu 50% billiger

Heute Redaktion
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(c) Sabine Hertel
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Bild: Sabine Hertel

Mit 1. Jänner passte die WGKK weitere Angebote an. Die Palette reicht von Fahrtkosten bis zum Zahnersatz, insgesamt kostet das rund 12 Millionen Euro.

Mit der Harmonisierung der Leistungen will die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sicherstellen, dass es gleiche Leistungen fürs gleiche Geld gibt. Bereits im vergangenen Jahr wurde die ersten Leistungen angeglichen: Seit Juni wurden Unterschiede beim Zuschuss für Zeckenimpfung, Rollstühle und Blutzuckermessgeräte in der Krankenversicherung behoben, heißt es von der WGKK.

Mit Beginn des neuen Jahres folgen nun weitere Leistungen, wie bei Krankentransporten, Zuzahlungen für Zahnspangen, Zahnprothesen oder Kontaktlinsen.

Keine Transportkosten für Fahrten mehr

So müssen WGKK-Versicherte für Transporte, die seit 1. Jänner 2018 in Anspruch genommen werden, keine Kostenbeteiligung mehr leisten.

Bisher zahlten die Versicherten die einfache oder doppelte Rezeptgebühr, abhängig davon, ob der Transport mit einem Fahrtendienst oder liegend bzw. in einem Krankenwagen durchgeführt wurde.

Angleichungen bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen

Im Zuge des zweiten Harmonisierungs-Pakets kommt es auch zu Angleichungen bei kieferorthopädischen Behandlungen, unentbehrlichem Zahnersatz, Reise(Fahrt)kosten, Perücken bei onkologischer Behandlung oder Kontaktlinsen.

Beim Zahnersatz müssen die Versicherten in Zukunft nur mehr 25 statt 50 Prozent der Kosten tragen.



"Bei dem zweiten Leistungspaket geht es um Verbesserungen von rund acht Millionen Euro, die unseren Versicherten zu Gute kommen", erklärt WGKK-Obfrau Ingrid Reischl. Insgesamt stelle die WGKK rund 12 Millionen Euro für die ersten beiden Schritte der Leistungsangleichung zur Verfügung.

Anpassungen des ersten Schritts:

- Bereits angeglichen wurden der Familienzuschlag zum Krankengeld ab dem 43. Tag des Krankenstandes. Dies gilt, wenn mindestens ein Angehöriger im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ohne eigenes Einkommen vorhanden ist (beispielsweise ein Kind). Bei einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gebührt der Zuschlag, sofern der Ehepartner oder Lebensgefährte kein kein eigenes Einkommen hat.

- Der Zuschuss zur Zeckenschutzimpfung wurde von 2 auf 4 Euro erhöht.

- Änderungen gab es 2017 auch bei den Rollstühlen und den saugenden Inkontinenzprodukten: Wenn diese Leistungen nicht als Sachleistungen bezogen werden können (das heißt über Direktverrechnung der zuständigen Firma mit der WGKK), erhöht sich auch hier der Zuschuss der WGKK. (lok)