Tirol

"Wheelie"-Biker (17) liefert sich wilde Verfolgungsjagd

Mit knapp 160 km/h hat sich ein 17-jähriger Motorradfahrer am Freitag im Tiroler Angath eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

Andre Wilding
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Die Polizei nahm umgehend die Verfolgung auf.
Die Polizei nahm umgehend die Verfolgung auf.
Zoom.Tirol

Ein 17-jähriger Österreicher war gegen 20.30 Uhr mit einem Motorrad auf der Langkampfener Straße im Ortsgebiet von Angath in Richtung Langkampfen unterwegs. Eine Zivilstreife wurde schließlich auf den Biker aufmerksam, da dieser mit dem Motorrad einen "Wheelie" machte.

Als die Beamten versuchten den Motorradlenker anzuhalten, flüchtete dieser mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Oberlangkampfen. Der 17-Jährige fuhr dabei mit einer Geschwindigkeit von rund 160 km/h bei erlaubten 100 km/h. Durch das Ortsgebiet von Oberlangkampfen, in dem gerade eine Festlichkeit abgehalten wurde, fuhr der Biker mit circa 90 km/h bei erlaubten 30 km/h.

Biker flüchtete in Wald

Einige Personen, darunter auch Kinder, mussten einen Sprung zur Seite machen, um nicht vom Motorrad erfasst zu werden. Anhaltezeichen missachtete der Lenker weiterhin und setzte seine Fahrt auf der L212 in Richtung Kufstein mit knapp 130 km/h bei geltenden 60 km/h fort. Durch das Ortsgebiet von Niederbreitenbach erreichte der Biker eine Geschwindigkeit von circa 120 km/h bei erlaubten 60 km/h.

Einer weiteren Streife gelang es, den Streifenwagen neben das Motorrad zu setzen und versuchte dieses anzuhalten, wobei der Lenker abermals einen "Wheelie" vollführte und mittels weit überhöhter Geschwindigkeit durch das Ortsgebiet von Mariastein fuhr. Im Ortsgebiet von Angerberg flüchtete der Motorradlenker über eine Wiese in den angrenzenden Wald, sodass die Verfolgung durch die Streifenfahrzeuge nicht mehr möglich war.

17-Jähriger befindet sich in Probezeit

Aufgrund von Zeugenaussagen konnte der Lenker des Motorrades ermittelt werden, dieser kam gemeinsam mit dem Zulassungsbesitzer freiwillig auf die Polizeiinspektion Wörgl. Der Zulassungsbesitzer des Motorrades gab an, dass der 17-Jährige sein Motorrad ohne dessen Einverständnis verwendet habe.

Es konnte erhoben werden, dass der Motorradlenker nicht im Besitz einer Lenkberechtigung für das betreffende Fahrzeug ist, der Führerschein der Klasse B wurde dem 17-Jährigen erst vor drei Monaten ausgestellt und dieser befindet sich somit noch in der Probezeit. Der Führerschein wurde dem 17-Jährigen an Ort und Stelle abgenommen.

Der Mann wird unter anderem wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie mehrerer Verwaltungsübertretungen bei den entsprechenden Stellen zur Anzeige gebracht.