Vor einer Schule, die an einer 30er-Zone liegt, kann man schon mit 36 km/h geblitzt werden. Auf der Tangente bleibt man mit 89 km/h noch im „legalen" Bereich. Grund: Die Toleranz setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
Erstens aus der generellen technischen Toleranz von 3 km/h. Sie ist vom Bundesamt für Eich- und Messwesen vorgeschrieben. Zweitens kommt noch eine Extra-Toleranz hinzu, die vom Verkehrsreferat des Bundeslandes variabel festgelegt wird.
In 30er-Zone wird ab 36 km/h geblitzt
Zwei konkrete Beispiele: Vor dem Gymnasium Heustadlgasse (Donaustadt) gilt eine 30er-Zone. Wer in einer Zone mit viel Fußgängerverkehr 36 km/h fährt, kann schon geblitzt werden. Dieser Wert setzt sich aus den 3 km/h Messtoleranz und weiteren 2 km/h freier Toleranz zusammen.
Auf der Tangente straft die Polizei ab 90 km/h
An der Tangente bei der Hansonkurve Richtung Norden blitzt das Laserradar jedoch erst bei 90 km/h. Hier ist die Box neben den 3 km/h Messtoleranz zusätzlich mit 6 km/h freier Toleranz eingestellt.
Erklärung aus dem Innenministerium dazu: „Die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gibt uns eine Sicherheit beim Strafverfahren." Sprich: Liegt die Temposchranke zu nahe beim offiziellen Grenzwert, könnte es öfters zu aufwendigen Einsprüchen gegen die Strafe kommen.