Wirtschaft

Wie viel privat ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Heute Redaktion
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Sechs von zehn Arbeitnehmern in Österreich führen während der Dienstzeit private Telefongespräche, surfen im Internet oder kommunizieren in Sozialen Netzwerken. Doch wie viel Privates ist im Job erlaubt? Heute.at klärt über die rechtlichen Hintergründe auf.



Wien - Privates Vergnügen im Job - ein heikler Bereich. Grundsätzlich gilt beim Telefonieren, Surfen und Chatten: Erlaubt ist, was dem Arbeitgeber gefällt.

In manchen Firmen besteht diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung mit den Mitarbeitern. Die Unternehmensleitung kann Websites wie Facebook oder Ebay sperren lassen oder den Zugang unter Auflagen erlauben.

Die Geschäftsführung kann aber auch jegliche private Nutzung des Internets während der Dienstzeit untersagen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Notfall vorliegt, etwa wenn Sie dringend einen Arzt suchen.

Arbeitspflichten nicht vernachlässigen
Liegt keine Vereinbarung über die private Nutzung von Telefon und Internet vor, gilt die Devise: Privates ist so lange zulässig, so lange die Produktivität nicht leidet.

Der kurze Blick auf Nachrichtenseiten oder in ein Soziales Netzwerk stellt im Normalfall kein Problem da (außer der Chef hat Sie bereits deswegen verwarnt).

Aufpassen sollten Sie beim Download von Programmen. Ein No Go in den meisten Unternehmen ist die Installation von Games auf Ihrem Rechner.

Chef darf Emails ansehen
Vorsicht ist laut Arbeiterkammer geboten, falls Sie das Firmen-Emailkonto (Bsp.: [email protected]) zum Versenden privater Nachrichten nutzen. Der Chef darf Sie darauf hinweisen, keine privaten Emails mehr vom Firmenaccount zu schicken - die bereits von Ihnen versandten Emails lesen darf er aber nicht.

Firmenfestnetz im Ausnahmefall verwendbar
Der Arbeitgeber darf Ihnen verbieten, am Arbeitsplatz Privatgespräche zu führen. Sollte keine diesbezügliche Regelung vorliegen, dürfen Sie auch das Firmenfestnetz für wichtige Gespräche nutzen (familiäre Notfälle z.B. oder das Ausmachen von Arztterminen).