Eine mysteriöse Serie an Bombendrohung nahm am späten Mittwochabend weiter seinen Lauf. Diesmal rückte die Wiener Polizei am Bahnhof St. Pölten aus. Die Beamten sperrten gegen 23 Uhr den gesamten Bereich ab. Es handelt sich um die vierte Drohung – allein in dieser Woche.
Am Montag in Graz, am Dienstag Linz und am Mittwoch zuerst in Salzburg und wenige Stunden später schließlich in St. Pölten. Die Bombendrohung in Niederösterreich gelangte ebenfalls per E-Mail ein.
Laut der Polizei in Niederösterreich erhielt diese die Bombendrohung gegen 21.20 Uhr. Das gesamte Bahnhofareal wurde abgesucht. Ab 23.30 Uhr war wieder ein normaler Schienenverkehr möglich.
Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung nahm die Ermittlungen auf. Es wird jetzt untersucht, ob es Parallelen zu den anderen Fällen gibt. Zugleich spricht die Polizei Niederösterreich erneut eine Warnung aus. Bei Drohungen dieser Art geht es um strafbare Handlungen – Nötigung, gefährliche Drohung, kriminelle Organisation – das Strafgesetz sieht diesbezüglich hohe Strafen vor.
Sollte der Täter gefunden werden, dürfte es heftige Konsequenzen hageln. Betrifft eine Bombendrohung einen kleineren Personenkreis, wird von einer gefährlichen Drohung gesprochen.
Bei einer Verurteilung ist ein Strafmaß von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Auch eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen ist möglich. Bei der Bombendrohung gegen den Hauptbahnhof gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied.