Österreich

Wieder Hunderte Verletzte durch Böller erwartet

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Jedes Jahr verletzen sich Hunderte von Österreichern beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
(Symbolbild) Jedes Jahr verletzen sich Hunderte von Österreichern beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Bild: zVg

zum Jahreswechsel wird traditionell gerne mit Feuerwerk geböllert. Doch jedes Jahr gibt es dabei Hunderte von Verletzten. Diese Sicherheitstipps sollten Sie beachten!

Jährlich verletzen sich rund 200 Personen in Österreich bei Pyrotechnik-Unfällen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 90 Prozent dieser Unfälle ereignen sich laut dem "Kuratorium für Verkehrssicherheit" (KFV) im Dezember oder Jänner. Besonders nicht zugelassene Erzeugnisse stellen eine große Gefahr dar.

36 Prozent der Pyrotechnikunfälle sind auf Fehleinschätzung zurückzuführen. Besonders junge Menschen unterschätzen das Gefahrenpotenzial von pyrotechnischen Produkten häufig. Rund die Hälfte aller Verletzten sind 15 bis 24 Jahre alt, 17 Prozent der Verletzten sind sogar jünger als 15 Jahre.

Sicherheitstipps fürs Feuerwerk

Kaufen Sie Feuerwerksartikel nur im Fachhandel und achten Sie auf das Vorhandensein einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung sowie der vorgeschriebenen Kennzeichnung. "Schweizerkracher" und "Piraten" dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht sowie seit 2016 auch nicht mehr verwendet werden.

Lagern Sie Raketen bis zur Silvesternacht an einem kühlen und trockenen Ort. Bewahren Sie diese niemals in der Kleidung auf.

Befolgen Sie immer die Gebrauchsanweisung. Diese muss in deutscher Sprache verfasst sein und sich entweder auf dem Feuerwerksartikel oder auf der kleinsten Verpackungseinheit befinden. Nehmen Sie keine Selbstbasteleien vor!

Behalten Sie einen klaren Kopf – feuern Sie im alkoholisierten Zustand keine pyrotechnischen Artikel ab oder überlassen Sie das Zünden von Feuerwerken nur Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben.

Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.

Beachten Sie allfällige Verbotszonen! So ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.

(red)

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