Politik

Wieder Streit um Transparenz-Paket

Heute Redaktion
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Mit einer heftigen Debatte über die Höhe der staatlichen Parteienförderung und einem grün-blauen Schlagabtausch hat am Mittwochnachmittag die Debatte über das "Transparenzpaket" begonnen.

Mit einer heftigen Debatte über die Höhe der staatlichen Parteienförderung und einem grün-blauen Schlagabtausch hat am Mittwochnachmittag die Debatte über das "Transparenzpaket" begonnen.

Angesichts ihres Widerstands gegen die erhöhte Parteienförderung forderte SP-Klubobmann Josef Cap die Oppositionsparteien auf, einfach auf das Geld zu verzichten. Für Cap enthält das Transparenzpaket "klare, ja fast radikale Regelungen", mit denen die richtigen Schlüsse aus den Malversationen einzelner Politiker gezogen würden. Möglich werde damit "eine Art gläsernes Parlament" und eine "Rechenschaftspflicht für politische Parteien von ganz oben bis ganz unten".

"Unverschämtes Abkassieren"

Mit scharfer Kritik an der Erhöhung der Parteienförderung wartete dann erwartungsgemäß FP-Klubobmann Strache auf. Das sei in Zeiten des Euro-Rettungsschirms "unverschämt". Annehmen will der FP-Obmann das Geld trotzdem. "Wir werden dieses Geld zweckgebunden für die Durchsetzung der direkten Demokratie einsetzen", kündigte Strache an. Diskussionsbereit über eine höhere Parteienförderung wäre die FPÖ laut Strache nur bei einem kompletten Spendenverbot. Den Grünen warf der FP-Obmann vor, der Koalition mit der Zustimmung zum neuen Parteiengesetz auch die "Räuberleiter" für die Anhebung der Parteienförderung gemacht zu haben: "Das ist ein schamloses Bereicherungsbündnis mit einem grünen Helfershelfer."

Auch Grüne lehnen Anhebung ab

Grünen-Chefin Eva Glawischnig warf der FPÖ im Gegenzug vor, es bei der Zustimmung zum Lobbyistengesetz und zu den neuen Regeln für Nebenjobs der Abgeordneten zu billig gegeben zu haben. Die Grünen hätten beim neuen Parteiengesetz hart verhandelt und "90 Prozent davon sind absolut gut und in Ordnung". Das von der FPÖ mitgetragene Lobbyistengesetz sei dagegen das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben sei.

Außerdem betonte Glawischnig, dass die FPÖ in den Verhandlungen sehr wohl bereit gewesen sei, eine Anhebung der Parteienförderung um fünf Mio. Euro mitzutragen. Die aktuelle Anhebung wird freilich auch von den Grünen abgelehnt. Von den neuen Transparenzregeln erwartet Glawischnig sich einen "Neustart", für den man seit dem ersten diesbezüglichen Antrag 1987 gekämpft hätten: "Ohne das massive Verhandeln der Grünen gäbe es das Transparenzpaket in dieser Form nicht, es gäbe ein verwässertes FPÖ-Gesetz."

BZÖ-Obmann Josef Bucher begrüßte von den sechs Vorlagen des Transparenzpakets nur das verschärfte Korruptionsstrafrecht. Beim Lobbyistengesetz kritisierte er die Ausnahmen für Kammern und Interessensvertretungen, die weniger strengen Registrierungspflichten unterliegen. "Das ist ja schon der erste Lobbyingerfolg der Kammern gewesen", so Bucher.

Erhöhung für Bucher "Unverschämtheit"

Die Erhöhung der Parteienförderung bezeichnete Bucher als "Unverschämtheit" und nahm diesbezüglich auch die Grünen in die Pflicht: "Immer wenn die Grünen mit dabei sind, dann wird's teuer für die Steuerzahler." Annehmen will die Mittel allerdings auch er. "Wir investieren dieses Geld in die Aufklärung der Untaten, die Sie vorhaben", meinte Bucher mit Blick auf den Euro-Rettungsschirm.

Lesen sie weiter: die Eckpunkte

KORRUPTION: Das Korruptionsstrafrecht (insbesondere für Politiker) wird durch das Transparenzpaket verschärft. Konkret wird die 2009 vorgenommene weitgehende Entkriminalisierung der Bestechung von Regierungsmitgliedern, Landeshauptleuten und Bürgermeistern wieder zurückgenommen. Auch sie riskieren nun (abhängig von der Höhe der Zuwendung) bis zu fünf Jahre Haft, wenn sie für ein an sich pflichtgemäßes Amtsgeschäft einen Vorteil fordern oder einen "ungebührlichen Vorteil" annehmen (also mehr als nur landesübliche Aufmerksamkeiten).

- Auch das 2009 entkriminalisierte "ANFÜTTERN" von Politikern und Beamten wird neu geregelt. Darunter versteht man den Versuch, sich "Amtsträger" mit regelmäßigen Zuwendungen gewogen zu halten, weil man sie später einmal brauchen könnte. Künftig gilt: Wer "mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen zu lassen" Geschenke fordert oder einen "ungebührlichen Vorteil" annimmt, riskiert bis zu fünf Jahre Haft (§306 StGB "Vorteilsannahme zur Beeinflussung"). Allerdings muss der Vorsatz nachgewiesen werden, was Verurteilungen laut Experten erschweren wird. Einen "geringfügigen Vorteil" (im Wert von rund 100 Euro) dürfen Beamte und Regierungspolitiker weiterhin annehmen.

- Ebenfalls strafbar wird die aktive und passive BESTECHUNG VON ABGEORDNETEN, die künftig behandelt werden wie andere "Amtsträger" auch (die Definition des "Amtsträgers" in §74 StGB wird so angepasst, dass sie auch Abgeordnete umfasst).

- Inkrafttreten werden die Neuerungen mit 1. Jänner 2013.

LOBBYING wird künftig mit einem "Lobbying- und Interessensvertretungsgesetz" geregelt. Dieses sieht u.a. vor, dass sich professionelle Lobbyisten künftig registrieren müssen. Die strengsten Regeln gelten für Lobbying-Agenturen, die neben den Namen und Geburtsdaten ihrer Lobbyisten auch ihre Auftraggeber melden müssen. Letzteres ist allerdings nicht öffentlich einsehbar. Außerdem gelten die neuen Regeln nicht für Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder. Die FPÖ stimmt mit, Grüne und BZÖ lehnen das Gesetz ab. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2013.

NEBENJOBS von Abgeordneten sollen künftig ebenfalls ein wenig transparenter werden. Entsprechende Änderungen im Unvereinbarkeitsgesetz und im Bezügebegrenzungsgesetz (ein Verfassungsgesetz) werden voraussichtlich von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossen. Derzeit müssen Abgeordnete nur angeben, von welchen Firmen und Organisation sie mehr als 1.142,40 Euro jährlich (sic!) erhalten. Künftig sind fünf Kategorien vorgesehen: Einkommen bis 1.000 Euro, bis 3.500 Euro, bis 7.000 Euro, bis 10.000 und über 10.000 Euro monatlich.

- Ähnlich wie beim Lobbyistengesetz sind auch hier Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer) weitgehend von den Transparenzbestimmungen ausgenommen. Sie müssen zwar ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit beziffern, aber weiterhin keinerlei Angaben über Auftraggeber und Kundenstruktur machen. Auch Strafen bei Verstößen sind nicht vorgesehen.