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"Wiedergeburt Hitlers" – Sekten-Führerin tötet Bub (4)

Mehr als 30 Jahre nach dem Tod eines Vierjährigen in Hanau wird eine Sekten-Anführerin für den Mord an dem Bub verurteilt.

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Sylvia D. bei der Urteilsverkündung.
Sylvia D. bei der Urteilsverkündung.
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Die Sekten-Chefin Sylvia D. ist vom Hanauer Landgericht (Deutschland) mehr als 30 Jahre nach dem Tod eines Vierjährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah in seinem Urteil den Mordvorwurf als erwiesen an. "Es gruselt einen, was um Sie und Ihre Gemeinschaft passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter Peter Graßmück. "So etwas haben wir noch nicht erlebt."

Die Angeklagte blättert während des Prozesses in einem Buch, das sie geschrieben hat. Sektenmitglieder hinterließen darin widmungen.<br>
Die Angeklagte blättert während des Prozesses in einem Buch, das sie geschrieben hat. Sektenmitglieder hinterließen darin widmungen.
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Jahrelang an Unfall geglaubt

Sylvia D. soll im August 1988 den Buben in einen Leinensack eingeschnürt und in ein Badezimmer gelegt haben. Das Kind soll ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenem erstickt sein. Die Anklage warf der 73-Jährigen Mord durch Unterlassen an dem damals Vierjährigen vor und forderte eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf Freispruch, sie sieht eine "Hetzkampagne angeblicher Sekten-Aussteiger". Ermittler hielten den Tod des Jungen jahrelang für einen Unfall. Erst 2015 wurde der Fall nach Hinweisen von Aussteigern wieder aufgerollt.

"Wiedergeburt Hitlers"

Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft, dass die heute 73-Jährige durch den Tod des Jungen ihre Machtposition stärken wollte. Sie habe das Kind als "vom Bösen besessen" bezeichnet. Nach dem Tod habe sie die Eingebung vorgetäuscht, dass Gott das Kind geholt habe – der Bub sei die Wiedergeburt Hitlers gewesen.

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