Wiens Kindergärten sollen bald noch inklusiver werden. Dafür sorgt eine Gesetzesnovelle, die nächste Woche im Landtag beschlossen werden soll. Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) spricht von einem "großen Paket", welches geschnürt wurde. Damit soll eine Verbesserung der derzeitigen Situation erreicht werden. Rund 100 Kinder mit Behinderung warten auf einen Kindergartenplatz in Wien. Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs dieser Kinder steht auch das Personal vor Herausforderungen.
Bisher wird der Großteil der Plätze für Kinder mit Behinderung von den städtischen Einrichtungen angeboten. Mit dem neuen Gesetz soll nun eine Grundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, auch im privaten Bereich das inklusive Platzangebot zu erweitern. Zukünftig wird es die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geben, dass bis zu zwei Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in Regelgruppen aufgenommen werden können. Für private Kindergartenträger gibt es dafür auch eine Förderung.
251 Integrationsgruppen und 33 heilpädagogische Gruppen gibt es derzeit. Diese werden von der Stadt Wien betrieben. Genaue Zahlen für den privaten Bereich sind aufgrund der vielen verschiedenen Träger nicht bekannt. Aber alleine in den Integrationsgruppen von der Diakonie werden insgesamt 62 Kinder mit Beeinträchtigungen betreut, heißt es im Rahmen eines Mediengesprächs mit Bildungsstadtrat Wiederkehr, Gemeinderätin Stefanie Vasold (SPÖ), Petra Mühlberger, stv. Geschäftsführerin der Diakonie Bildung, und der MA 11 (Wiener Kinder- und Jugendhilfe).
In den Inklusionsgruppen können drei bis sechs Kinder mit Behinderung aufgenommen werden. Diese müssen aber gewisse Auflagen erfüllen, zum Beispiel eine dritte pädagogische Fachkraft in den Gruppen anstellen. Diese Gruppen legen zudem den Schwerpunkt auf die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung. Mit dem neuen Gesetz will die Stadt Wien nun "Kinder mit besonderen Bedürfnissen schon in jungen Jahren ins Bildungssystem integrieren", so Vasold.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Betreuung von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Regelgruppen in Kindergärten sowie in Kindergruppen und bei Tageseltern. Maßnahmen für die Betreuung dieser Kinder werden, anders als bei Inklusionsgruppen, nicht gesetzlich vorgeschrieben, müssen aber trotzdem erfolgen. Die Standorte können jedoch individuell entscheiden, welche Maßnahmen sie umsetzen, etwa die Beschäftigung einer zusätzlichen Pädagogin oder die Inanspruchnahme von externen Fachkräften im Inklusionsbereich.
„Klar ist, dass der Weg zu einer inklusiven, elementaren Bildung kein kurzer Sprint ist, sondern ein Marathon, der einen guten Rahmen für alle Kinder braucht“Petra Mühlbergerstv. Geschäftsführerin des privaten Kindergartenträgers Diakonie Bildung
Dafür wird es auch Förderungen für private Kindergärten geben – und zwar pro Kind mit Behinderung, das in der Regelgruppe aufgenommen wird. Als Voraussetzung dafür erarbeiten die Kindergärten mit der eigens aufgebauten Kompetenzstelle der MA 11 ein Inklusionskonzept für den Standort und für das einzelne Kind einen individuellen Entwicklungs- und Teilhabeplan. Die Höhe der finanziellen Unterstützung erfolgt dann individuell. Die genaue Förderrichtlinie wird aber erst nach dem Gesetzesbeschluss erarbeitet. Insgesamt stehen pro Jahr jedenfalls 17 Millionen Euro zur Verfügung.
"Mit der großen Inklusionsoffensive schaffen wir gerechte Bildungschancen für alle Kinder im Kindergarten. Die Gesetzesnovelle wird für Rahmenbedingungen sorgen, die wir benötigen, um mehr Inklusion in den Wiener Kindergärten zu ermöglichen, den betroffenen Kindern und deren Eltern Sicherheit zu geben", so Stadtrat Wiederkehr.
"Mit diesem Gesetz gehen wir einen riesigen Schritt für Kinder mit Behinderungen in der Elementarpädagogik und schaffen die Grundlage für deutlich mehr inklusive Plätze vor allem auch bei privaten Kindergartenträgern. Das ist wichtig und gut für Kinder mit Behinderung und deren Eltern, aber letztlich für alle Kinder in Wien", so die Gemeinderätin und Vorsitzende der Kommission für Inklusion und Barrierefreiheit, Vasold.