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Drittes Wiedersehen mit Polizei endet für Lenker im ...

Heute Redaktion
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Die Polizei verfolgte den flüchtigen Lenker, musste aber abdrehen. Symbolbild
Die Polizei verfolgte den flüchtigen Lenker, musste aber abdrehen. Symbolbild
Bild: Leserreporter

An gleich zwei Tagen ging ein 34-Jähriger der Wiener Polizei ins Netz. Beim ersten Mal konnte er noch entkommen, doch am Mittwoch fiel für ihn dann die Zellentür ins Schloss.

Bereits am Montag widersetzte sich der Lenker eines Kleinlasters der Anhaltung durch Beamte der Landesverkehrsabteilung (LVA). Diese waren gerade in Wien-Donaustadt im Rahmen einer Schwerpunktaktion im Einsatz.

Anstatt stehen zu bleiben, drückte der 34-jährige Inder das Gaspedal durch und rauschte mit Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h im Ortsgebiet davon, raste über rote Ampeln und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer. Aufrund seiner halsbrecherischen Fahrweise mussten die Polizisten ihre anfängliche Verfolgung abbrechen. Doch es sollte schon bald ein Wiedersehen mit den Uniformierten geben.

Aller guten Dinge ...

Zwei Tage später wurde der 34-Jährige mit demselben Fahrzeug bei einer Routinekontrolle der LVA in Wien-Favoriten angehalten. Ein Amtsarzt stellte eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel fest. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein für diese Fahrzeugklasse hatte. Ihm wurden nach diversen Anzeigen die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeugschlüssel abgenommen.

Eine Stunde später fuhr der Mann erneut mit dem Kleinlaster – zum dritten Mal (!) – und fiel dabei einer Streife der LVA auf der A23 auf. Er hatte das Fahrzeug mit dem Reserveschlüssel wieder in Betrieb genommen. Es wurde erneut die Beeinträchtigung durch Suchtmittel von dem Amtsarzt festgestellt, es folgten erneut entsprechende Anzeigen.

Kein unbeschriebenes Blatt

Der Mann muss sich nun wegen etlicher verkehrspolizeilicher Übertretungen verantworten, darunter zweimaliges Lenken in beeinträchtigtem Zustand, Lenken eines KFZ ohne Lenkberechtigung und ohne Zulassung sowie Versicherung, etc.

Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft aufgrund seiner gefährdenden Fahrweise bei der ursprünglichen Anhaltung.

Da der 34-Jährige mit seinen Fahrten eine Dienstleistung durchführte, jedoch offenbar beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, wird auch eine Meldung an das Finanzministerium wegen des Verdachts der Schwarzarbeit gelegt.

Der Mann befindet sich derzeit in Verwaltungshaft, da er eine offene Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen hat.

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