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Wien nun Corona-Risikogebiet: Die Infos für Reisende

Deutschland, Belgien und auch die Schweiz: Immer mehr Länder setzen unsere Bundeshauptstadt auf die rote Liste. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Christine Scharfetter
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Das Reisen wird derzeit vor allem für die Wiener wieder schwieriger.
Das Reisen wird derzeit vor allem für die Wiener wieder schwieriger.
picturedesk.com

Seit Mittwoch gilt Wien nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Deutschland und Belgien als Risikogebiet. Bewohner aus der Bundeshauptstadt dürfen damit ab sofort nicht mehr willkürlich in diese Länder einreisen. Vor allem Belgien geht hier besonders streng vor. Was für wen, wann und wo gilt. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann ein Test notwendig ist und wer in Quarantäne muss

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Deutschland

Dürfen Österreicher nach Deutschland einreisen?
Prinzipell ja, lediglich wer von Wien aus einreist, muss ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen PCR-Test machen und bis zum Ergebnis in Quarantäne.

Wo muss ich den Test machen?
Einreisende aus Wien können bei der Ankunft einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer bei der Einreise kein negatives Testergebnis vorweisen kann, der muss nach der Ankunft einen PCR-Test machen und bis zum negativen Test-Ergebnis in Heimquarantäne bleiben. Für die Tests in Deutschland wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind laut Außenministerium für Reisende aus Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden kostenlos.

Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer 0049 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Wann muss man in Deutschland in Quarantäne?
Wer keinen Test vorweisen kann oder machen will, muss sich umgehend in eine zweiwöchige Heimisolation begeben und sich beim jeweiligen Gesundheitsamt melden.

ACHTUNG: Die deutschen Bundesländer haben verschiedene Regelungen. In manchen reicht ein negativer Test, um die Quarantäne beenden zu können, in anderen muss man zwei Mal getestet werden.

Darf ich durch Deutschland ohne negativen COVID-19-Test durchreisen?
Die Durchreise (Transit) durch Deutschland ist weiterhin gestattet - insofern es keinen Aufenthalt gibt.

Darf man durch Wien durchreisen?Ja. Wenn es keinen Aufenthalt in Wien gibt, muss bei der Einreise in Deutschland auch kein PCR-Test gemacht werden. Bei der Reise mit dem Zug oder dem Auto gibt es an der Grenze zu Deutschland stichprobenartige Kontrollen. Die Behörden können die Angaben und Daten der Reisenden an die Gesundheitsbehörden weitergeben.

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Belgien

Kann ich von Wien aus überhaupt noch nach Belgien einreisen?
Ja, allerdings sind ab Freitag, den 18.9.2020, 16 Uhr, bei der Einreise ein PCR-Test in Belgien sowie eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend. Wie bisher muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Belgien eine Online-Registrierung (Public Health Passenger Locator Form) vorgenommen werden.

Wo muss ich mich testen lassen?
Im Zuge der verpflichtenden Registrierung erhalten Reisende per SMS einen QR-Code und eine Aufforderung mit den Testmöglichkeiten. Diese gibt es im COVID-19-Testzentrum am Flughafen Brüssel-Zaventem sowie in staatlich zertifizierten Laboren.

Gilt auch ein negativer COVID-19-Test aus einem anderen Land?
Nein, Belgien akzeptiert generell keine ausländischen Testergebnisse.

Muss ich trotz negativen PCR-Test in Quarantäne?
Ja, selbst bei einem negativem Testergebnis ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Wien aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, sowie essentielle Reisebewegungen und Reisen von Personen in essentieller Funktion. Dazu zählen auch Reisen aus dringenden familiären Gründen oder die Teilnahme an Sitzungen von internationalen Organisationen. Hierfür ist ein ausreichender Nachweis mitzuführen.

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Schweiz

Darf ich von Wien aus in die Schweiz einreisen? Ja, allerdings besteht für alle Einreisenden, die sich länger als 24 Stunden in dem Bundesland aufgehalten haben, eine Quarantänepflicht. Einreisende müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei den zuständigen kantonalen Behörde melden. Ausgenommen sind berufliche Reisen und dergleichen. Auch Einreisende aus Schweizer Grenzregionen – etwa aus Vorarlberg und Tirol – sind generell von der Quarantänepflicht ausgenommen, selbst wenn die Fallzahlen steigen sollten.

Wie lange muss ich in Quarantäne?
Zehn Tage.

Muss ich auch mit einem negativen Testergebnis in Quarantäne?
Ja, die Quarantäne ist dennoch verpflichtend und wird auch nicht verkürzt.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantäne- oder Meldepflicht halte?
Dann droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Schweizer Franken (rund 9.300 Euro).

Ist die Durchreise durch die Schweiz noch erlaubt?
Ja, diese bleibt weiterhin erlaubt.

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