Österreich

Übergriff auf Donauinsel: 21 Monate teilbedingt

Heute Redaktion
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In Wien ist am Donnerstag der Prozess um einen sexuellen Übergriff auf dem Donauinselfest 2017 wiederholt worden. Der Angeklagte wurde zu 21 Monaten Haft verurteilt.

Bereits im Oktober 2017 hatte es zu diesem Vorfall eine Verhandlung gegeben. Damals wurde der 20-jährige Angeklagte vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen, er fasste 18 Monate, davon sechs Monate unbedingt, wegen geschlechtlicher Nötigung aus.

Da die Aussagen der Polizisten aber zu wenig berücksichtigt worden waren, hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil aufgehoben und eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet.

Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Am Donnerstag wurde der Prozess nun am Wiener Landesgericht wiederholt. Der Angeklagte wurde abermals wegen geschlechtlicher Nötigung in zwei Fällen zu 21 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt.

Vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung wurde der Lehrling aber erneut freigesprochen. Der Schöffensenat ging davon an, dass der Afghane die Studentin in ein Gebüsch gezerrt hatte und der jungen Frau das T-Shirt ausziehen wollte, um ihre Brüste zu betasten.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Gericht konnte dem Angeklagten aber nicht mehr nachweisen. Neben seiner Haftstrafe muss sich der 20-Jährige auch einer Therapie gegen sexuelle Gewalt unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger des Angeklagten hat das Urteil zwar akzeptiert, der Staatsanwalt gab aber vorerst keine Erklärung ab. Zu dem sexuellen Übergriff war es am 24. Juni 2017 in der Nähe der großen Bühne am Festival-Gelände gekommen.

Laut Aussage des Angeklagten soll die Studentin kein Problem damit gehabt haben, als er sie auf den Hals und den Mund küsste. "Wenn sie das gemacht hätte, hätte ich das mitbekommen", wird der 20-Jährige von der APA zitiert. "Wenn ich die Dame nicht verstanden habe, bekenne ich mich schuldig." (red)