Wien

Wien erleichtert Zugang zu kleinen Gemeindewohnungen

Die Stadt ändert wegen der Coronakrise den Zugang zum Gemeindebau: Für 2021 fällt bei 1- und 2-Zimmer-Wohnungen der "begründete Wohnbedarf". 

Louis Kraft
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Die Stadt Wien erleichtert befristet Zugang zu Gemeindewohnungen.
Die Stadt Wien erleichtert befristet Zugang zu Gemeindewohnungen.
Wikipedia

Die Corona-Ausnahmesituation im Jahr 2020 macht sich bei vielen finanziell bemerkbar. Durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ist das Einkommen oft weniger geworden, die Miete und Rechnungen sind aber noch immer zu zahlen. Um den Wienern in dieser Situation ein konkretes Unterstützungsangebot zu machen, initiierte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) nun eine auf 2021 beschränkte Aktion: Die Hausverwaltung der Wiener Gemeindebauten Wiener Wohnen öffnet von Anfang Jänner bis Ende Dezember 2021 den Zugang zu Gemeindewohnungen mit 1- bis 2 Zimmern auch für Menschen, die keinen "begründeten Wohnbedarf" vorweisen können.

Angebot nur bei Online-Vergabe gültig

Aktuell gelten "JungwienerIn", "Überbelag", "Altersbedingter Wohnbedarf", "Krankheitsbedingter Wohnbedarf", "RollstuhlfahrerIn bzw. barrierefreier Wohnbedarf" und "Alleinerziehend" (ohne eigenen Mietvertrag) als "begründeter Wohnbedarf". 

All jene Wohnungssuchende, die diese Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket nicht vollständig erfüllen und daher unter normalen Umständen keinen Zugang in den Gemeindebau hätten, können heuer in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen. Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe verfügbar und gilt nur für 1- und 2-Zimmerwohnungen in der Größe von 25 bis 45 Quadratmeter bzw. 46 bis 65 Quadratmeter.

"Einmalige Möglichkeit für günstige Mieten"

"Die vorliegende Lösung bietet eine einmalige Möglichkeit, in die Welt des Wiener Gemeindebaus einzutreten, wo es günstige Mieten und unbefristete Verträge gibt und keine Eigenmittel und keine Kaution zu zahlen sind", erklärt Gaal. Das Hauptziel der Stadt sei es, mit dieser zeitlich befristeten Aktion dringende Wohnprobleme zu lösen. Etwa dann, wenn durch Corona-bedingte Kurzarbeit oder vergleichbare Probleme die hohe Miete für die Privatwohnung nicht mehr finanzierbar ist. Aber auch, wenn aufgrund von Trennung oder Scheidung plötzlich akuter Wohnungsbedarf besteht.

Interessenten müssen sich an die Wohnberatung Wien wenden, dort wird geklärt, ob und wie von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann. Kommt es dabei zu einer Wohnungsvergabe, so ist der Mietvertrag – wie bei allen anderen Gemeindewohnungen auch – unbefristet.

Die persönliche Beratung durch die Wohnberatung ist coronabedingt derzeit nur mit Termin möglich. Termine gibt es unter der Telefonnummer 01 24 111 oder per E-Mail [email protected].

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