Wien

Wien feiert 100. Geburtstag als eigenes Bundesland

Wien wurde am 10. November 1920 ein eigenständiges Bundesland. Eine Ausstellung im Rathaus und ein Buch thematisieren die Entwicklung bis dahin.

Christine Ziechert
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    Karikatur einer Donauschifffahrt im Jahr 1920: Stadt gegen Land
    Karikatur einer Donauschifffahrt im Jahr 1920: Stadt gegen Land
    Wienbibliothek im Rathaus/Wolfgang Ammer

    Wien feiert als Bundesland heute, Dienstag, seinen 100. Geburtstag. Morgen, Mittwoch, hätte im Foyer des Rathauses die dazugehörige Schau "Wien wird Bundesland" der Wienbibliothek eröffnet werden sollen. Coronabedingt ist dies derzeit leider nicht möglich, die Ausstellung läuft allerdings noch bis 9. April 2021. 

    Zum Jubiläum des 100-jährigen Bestehens des Bundeslandes Wien und der Wiener Stadtverfassung werden Vorgeschichte, Hintergründe und Auswirkungen der Entwicklung Wiens zum eigenständigen Bundesland sowie Einblicke in den Trennungsprozess von Niederösterreich vermittelt. Zahlreiche Beispiele spiegeln das gesellschaftliche Klima anschaulich wider und erläutern die weitreichenden Konsequenzen dieser Trennung.

    Karikaturen und Zeichnungen als Stimmungsbild

    Präsentiert werden Objekte aus der Zeit um 1920, darunter Kartenmaterial und Pläne sowie Dokumente zu den in den Trennungsverhandlungen umstrittenen Gebäuden und Organisationen. Ergänzt werden diese mit Karikaturen sowie exklusiv für die Ausstellung geschaffenen Zeichnungen von Wolfgang Ammer, die die Stimmungslage in jener Zeit vermitteln.

    Für den Trennungsprozess maßgeblich war die politische Landschaft nach den Wahlen zum Niederösterreichischen Landtag und Wiener Gemeinderat 1919, aus dem die Sozialdemokraten als klare Sieger hervorgingen. Die Werbemittel aus der Druckschriftensammlung der Wienbibliothek im Rathaus für diese Wahlen spiegeln das gesellschaftliche Klima anschaulich wider.

    Große Unterschiede zwischen Stadt- und Landbevölkerung

    Große Unterschiede in Alltag und Lebenskultur befeuerten das Misstrauen zwischen Stadt- und Landbevölkerung: Nicht nur wollte das nun mehrheitlich sozialdemokratische Wien nicht mehr vom konservativen Umland abhängig sein; vorangetrieben wurde die Trennung allen voran auch von christlichsozialen Stimmen, die weder länger für die Finanzierung des verarmten "Wasserkopfes" Wien aufkommen wollten, noch sich von einem sozialdemokratischen Landeshauptmann in ihren Anliegen und ihrer Weltanschauung vertreten sahen.

    Die entscheidenden rechtlichen Grundlagen für die Stellung Wiens als eigenständiges, von Niederösterreich getrenntes Bundesland mit damit einhergehender politischer Selbstbestimmung wurden im Oktober 1920 durch die Bundesverfassung gelegt. Als die Bundesverfassung am 10. November in Kraft trat, konstituierte sich der Wiener Gemeinderat als Landtag und beschloss in seiner ersten Sitzung die Wiener Stadtverfassung, die bis heute die Funktionsweise der politischen Organe für Wien in seiner Eigenschaft sowohl als Gemeinde als auch als Bundesland regelt.

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      "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk

      Stadträte und Kontrollamt wurden eingeführt

      Sie übernahm die Eckpunkte des erst im April 1920 reformierten Gemeindestatuts: War bis dahin der Bürgermeister übermächtig, so wurden die Demokratisierung der Verwaltung und höhere politische Effizienz vorangetrieben, allen voran in der Stärkung der Kollegialorgane durch ressortzuständige amtsführende Stadträte und Gemeinderatsausschüsse sowie das neu geschaffene Kontrollamt. Die Stadtverfassung wurde von Bürgermeister und Magistratsdirektor in der nunmehrigen Funktion als Landeshauptmann bzw. Landesamtsdirektor unterzeichnet, sie trat am 18. November 1920 in Kraft und ist in ihren wesentlichen Punkten bis heute gültig.

      "Eine in Österreich einmalige Besonderheit ist die Funktion der sogenannten nicht amtsführenden Stadträte, die nach dem Proporzsystem vergeben werden. Je nach Stärke haben die Fraktionen einen Anspruch auf Vertretung im Stadtsenat bzw. der Landesregierung, nur jene der regierenden Partei(en) übernehmen aber als amtsführende Stadträte ein Ressort. Dass auch die anderen Fraktionen trotzdem in diesem Gremium vertreten sind, erleichtert ungemein die Kommunikation, weil so auch die Opposition immer über die wesentlichen Vorgänge informiert ist", erklärt Anita Eichinger, Direktorin der Wienbibliothek im Rathaus.

      Streit um "Aufteilung des Familiensilbers"

      Nach Klärung organisatorischer und vermögensrechtlicher Fragen wurde mit dem gleichlautend vom Wiener und vom Niederösterreichischen Landtag beschlossenen "Trennungsgesetz" vom 29. Dezember 1921 die vollständige Trennung von Wien und Niederösterreich(-Land) vollzogen.

      Bis zur vollständigen Trennung ging es vor allem um die "Aufteilung des Familiensilbers", so Christian Mertens, Kurator der Ausstellung und gemeinsam mit Bernhard Hachleitner Herausgeber der begleitenden Publikation "Wien wird Bundesland" (Residenz Verlag, 192 Seiten, 29 Euro): "Die Verhandlungen über die Aufteilung des bisher gemeinsamen Eigentums zogen sich über das gesamte Jahr 1921. An Wien fielen dabei unter anderem das Krankenhaus Am Steinhof, eine Pflegeanstalt in Ybbs und Immobilien im Wiener Stadtgebiet. Das niederösterreichische Landeselektrizitätswerk wurde in eine Aktiengesellschaft unter Beteiligung beider Länder umgewandelt, die niederösterreichische Landesversicherungsanstalt in die Aktiengesellschaft 'Bundesländerversicherung' transferiert", so Mertens. Betroffen waren aber auch Kunst- und Kulturschätze. So wurde Gustav Klimts Damenbildnis der Emilie Flöge im Zuge der Vermögensaufteilung aus den Beständen des Niederösterreichischen Landesmuseums vom Historischen Museum der Stadt Wien (heute: Wien Museum) übernommen.