Wien

Wien sieht beim Freitesten noch viele Fragen ungeklärt

Große Lücken ortet das Land Wien in der Novelle des Epidemiegesetzes. So sei etwa unklar, wer die Freitest-Bestätigungen überhaupt ausstellen darf.

Louis Kraft
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Ab 15. Jänner sollen sich Wiener vom Lockdown freitesten lassen können. Doch die dazugehörige Gesetzesnovelle sorgt weiter für Kritik. Das Land sieht etwa viele entscheidende Fragen als offen an.
Ab 15. Jänner sollen sich Wiener vom Lockdown freitesten lassen können. Doch die dazugehörige Gesetzesnovelle sorgt weiter für Kritik. Das Land sieht etwa viele entscheidende Fragen als offen an.
Georges Schneider / picturedesk.com

Am letzten Tag des Jahres 2020 schickte die Bundesregierung ihren Entwurf zu einer Novelle des Epidemiegesetzes in Begutachtung. Darin sind auch die Regeln festgehalten, unter welchen Umständen Österreicher den, bis 24. Jänner dauernden Lockdown, schon am 18. Jänner beenden können. 

So ermöglicht es die Novelle, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona Erkrankung durchgemacht haben von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Ein negatives Testergebnis kann zudem als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit bestimmt werden.

Von Bestätigungen bis zu Nachtests: Wien sieht wesentliche Fragen offen 

In seiner Stellungnahme übt das Land Wien nun heftige Kritik an dem Entwurf: Dieser sei zu wenig konkret und lasse wichtige Fragen offen. So sei es beim Freitesten etwa nicht ersichtlich, wie und in welcher Form der gegenständliche Nachweis zu erbringen sei, wie aktuell ein "negatives Testergebnis" sein müsse und von welcher Stelle dieses überhaupt ausgestellt werden darf. "Muss das ein ärztliches Attest sein oder genügt bereits ein Antigen-at-home-Test, dessen Ergebnis in der Tasche mitgeführt wird?", fragt das Land in der Stellungnahme.

Offen sei auch, wie "eine in den letzten drei Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion“ aus medizinischer Sicht (nachträglich) konkret festzustellen und auch nachzuweisen sein werde. Nicht einsichtig ist Wien auch, warum ein Unterschied zwischen Corona-Infektionen innerhalb der vergangenen drei Monate und jener, die vor vier bis sechs Monaten überstanden wurden, gemacht werde. "Wenn in beiden Fällen ausreichend Antikörper im Körper vorhanden sind, wäre ein allfälliger Schutz vor Neuansteckung der gleiche", so die Stadt.

Auch Fragen wie "Gibt es einen Anspruch auf eine Wiederholung der Tests bzw. einen Nachtest mit einem anderen Verfahren", die Verantwortung dafür, dass tatsächlich nur Menschen mit geringem Gefährdungspotenzial Veranstaltungen oder Lokale besuchen (entsprechend der Novelle würde der jeweilige Veranstalter die Verantwortung tragen) oder ob es weitere Präventionskonzepte geben müsse, blieben laut dem Land Wien unbeantwortet.

"Gesetzgeber geht von grundsätzlich großer epidemiologischer Gefahr aus"

Kritisch sieht das Land auch, dass die Maßnahmen vor allem "hauptsächlich gesunde Personen" trifft. Da Menschen mit nachgewiesener Covid-Infektion gemeinsam mit deren Kontaktpersonen von den Behörden abgesondert werden, würden nur sie von der Novelle betroffen. "Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass grundsätzlich von jeder einzelnen Person eine große epidemiologische Gefahr ausgeht, solange diese Person nicht das Gegenteil beweisen kann. Dies leider ohne differenzierte Betrachtung der Umstände und ohne nähere medizinisch-wissenschaftliche Indikatoren", so die Kritik

Mahnend weist Wien auch den Datenschutz hin. Nachweise über überstandene Covid-Erkrankungen seien "Gesundheitsdaten" und unterlägen damit nicht nur dem Datenschutz, sondern wären außerdem einer Verhältnismäßigkeitsüberprüfung zu unterziehen.

Stadt sieht "effektive Planung" des Freitestens als nicht möglich an

In der Stellungnahme äußert Wien auch Sorge über den "verwaltungsbehördlich, finanziell sowie personell" hohen Aufwand in Bezug auf die Erweiterung der Screening-Testungen. Diese sei jedoch erforderlich, da die Tests künftig als Voraussetzung zur Ermöglichung der Betretung von Betriebsstätten sowie der Teilnahme an Veranstaltungen gelten sollen. 

Da der Bund "die näheren Ausführungen erst in nachfolgenden, auf die epidemiologische Situation angepassten Verordnungen und somit auf Basis sich rasch ändernder Umstände", bekannt geben werden, sei für eine Großstadt wie Wien eine effektive Planung der erforderlichen Ressourcen nicht möglich. 

Die Stadt regt daher an, auch die Anerkennung von betrieblich organisierten Testungen oder die Möglichkeit von privaten "Selbsttestungen" als Alternative anzubieten.

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