Wien

Chaos! Wien toleriert "Ninja-Pass" am Wochenende, aber…

Wenn alle drei Pickerl der Woche geklebt sind, gilt der Schul-CoV-Test laut Stadt auch fürs Wochenende. Die Letztentscheidung trifft aber der Wirt.

Claus Kramsl
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Verschiedene Ninja-Pass-Farben verweisen auf unterschiedliche Test-Arten.
Verschiedene Ninja-Pass-Farben verweisen auf unterschiedliche Test-Arten.
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Klare und einheitliche Regeln versprach Wiens Stadtchef Michael Ludwig bei der Verkündung der für Wien gültigen Corona-Verschärfungen ab 1. Oktober – "Heute" berichtete. Was die Gültigkeit des "Ninja-Passes" betrifft, für den jeder Schüler für erfolgte Testungen ein Pickerl bekommt, ist die Regelung aber nicht so klar.

Laut Information des Landeselternverbands an die Schulen sowie einem entsprechenden Hinweis auf der Homepage des Gesundheitsministeriums ist der "Ninja-Pass" die ganze Woche gültig. Und zwar auch dann,  wenn der letzte Test am Mittwoch gemacht wird. Damit könnte man den Pass auch für z. B. den Restaurantbesuch am Sonntag nutzen, heißt es.

Beim Schnitzerl drückt die Stadt ein Auge zu…

Die entsprechende Verordnung sieht diesen Fall aber eigentlich nicht vor, da PCR-Testergebnisse bei Kindern unter zwölf Jahren an sich nur 72 Stunden Gültigkeit haben. Heißt: Samstagvormittag gilt das Ergebnis nicht mehr, für ein Schnitzerl am Samstagmittag wäre eigentlich ein neuer Test nötig.

Die Stadt habe sich nun aber dazu entschieden, dass man keine Strafen verhängt, wenn getestete Kinder unter 12 Jahren mit vollständigem "Ninja-Pass" am Wochenende etwa in Lokalen angetroffen werden, betonte man auf APA-Anfrage. Ist die jeweilige Wochen-Testserie für den "Ninja-Pass" nicht komplett, dann gelten die Tests nur einzeln – und eben jener vom Mittwoch nur 72 Stunden.

…im Endeffekt entscheidet aber der Wirt

Die Letztentscheidung, ob ein am Mittwoch das letzte Mal negativ getestetes Kind nach dem eigentlichen Ablauf der Gültigkeit seines "Ninja-Passes" ins Lokal darf, treffe aber der Betreiber selbst, betont die Stadt Wien. "In einem solchen Fall würde er sich wohl auf die gültigen Verordnungen des Bundes berufen und hätte vom Wortlaut der Verordnung her auch recht“, hieß es zur APA. Klar und einheitlich halt…

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com