Österreich

Wien verbietet Kauf von Schlangen, Spinnen & Co.

Heute Redaktion
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Schlechte Nachricht für Schlangenbeschwörer: Am Dienstag beschloss die Wiener Landesregierung eine Novelle zum Tierhaltegesetz. Herzstück: Der Kauf gefährlicher Wildtiere wird verboten.

Ab Anfang 2015 ist der Erwerb von Riesenschlangen, Spinnentieren, Skorpionen etc. für Private verboten. "Das gilt auch für den Kauf übers Internet oder Tierbörsen", so Tierschutzstadträtin Ulli Sima zu "Heute".

Weiters neu: Für gefährliche Wildtiere wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Und das Halteverbot wegen "mangelnder Vertrauenswürdigkeit" wird neu geregelt: Der Paragraf galt bisher nur für Hunde.

Aufgrund der steigenden Zahl von "animal hording" und überforderter Halter wird er nun auf alle Tiere ausgeweitet. Auch die Maximalstrafe für Verstöße wurde von 14.000 auf 20.000 Euro massiv erhöht! Die Stadt begründet das restriktive Vorgehen damit, dass Besitzer von tierischen Exoten mit diesen oft völlig überfordert seien - vor allem, wenn die Tiere größer werden.

Alles was groß und gefährlich ist

Betroffen sind vor allem große (über drei Meter, Anm.) und giftige Schlangen. Auch bei anderen Arten, wie etwa den Spinnen, wird nach Gefährlichkeit unterschieden. Die hält sich etwa bei Vogelspinnen in Grenzen, wodurch sie weiterhin als Mitbewohner erlaubt bleiben. Der Ankauf einer Schwarze Witwe hingegen ist tabu. Auch größere Affen, Bären, Raubkatzen, Krustenechsen oder Haie (die größer als 1,5 Meter werden, Anm.) sind von der Verordnung betroffen.

Zudem wird mit der Novelle eine Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht für gefährliche Wildtiere eingeführt, die für befugte Händler gilt. Damit werde eine lückenlose Erfassung der in Wien gehandelten Tiere samt Herkunft und Verbleib sichergestellt, hieß es in einer der APA übermittelten Aussendung. Denn verkauft werden dürfen die inkriminierten Lebewesen prinzipiell weiterhin, wenn auch nur mehr an professionelle Abnehmer wie Zoos.

Ebenfalls neu: Ähnlich wie bei Hunden wird es möglich werden, ein Halteverbot wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit über bestimmte Personen zu verhängen. Denn bei Überforderung könne es zu gefährlichen oder unzumutbaren Situationen kommen, hieß es. Die Regelung sei auch aufgrund von Erfahrungen in der Praxis - etwa im Zusammenhang mit "animal hoarding" - erforderlich.