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Wien-Wahl wurde offiziell ausgeschrieben

Heute Redaktion
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Die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2015 finden am 11. Oktober statt. Die Ausschreibung durch den Bürgermeister erfolgte am Mittwoch. 1,3 Millionen Menschen sind stimmberechtigt.

Offiziell: finden am 11. Oktober statt. Die Ausschreibung durch den Bürgermeister erfolgte am Mittwoch. 1,3 Millionen Menschen sind stimmberechtigt.

Die 1,3 Millionen Wahlberechtigten entscheiden, wie die Mandatsverteilung im Gemeinderat bzw. in den 23 Wiener Bezirksvertretungen aussehen wird. Insgesamt werden 100 Mandate vergeben.

Listen bis 4. September

Der Stichtag für die Eintragung in die Wählerevidenz, durch die die genaue Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt wird, ist der 4. August. Die Wahlvorschläge, also die Listen, können bis 4. September abgegeben werden.

Unterstützungserklärungen

Parteien, die derzeit nicht im Gemeinderat oder in Bezirken vertreten sind, können ab jetzt Unterstützungserklärungen fürihre Kandidatur sammeln. Auf Gemeindeebene sind dabei 100, für die Bezirksvertretungen 50 Unterstützungserklärungen pro Wahlkreis notwendig.

Unterschreiben können die wahlberechtigten Wienerinnen und Wiener die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, 8., Lerchenfelder Straße 4. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wohnbezirk der Unterzeichnerin beziehungsweise des Unterzeichners kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.

Die Unterschriftsleistung für eine Unterstützungserklärung kann ab sofort erfolgen. Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (4. August 2015) bestätigt werden.

Weitere Informationen zu den Wien-Wahlen finden Sie auf der nächsten Seite


Wer ist in Wien wahlberechtigt?


Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher wählen, die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 4. August 2015 in Wien begründet haben.


Zusätzlich nur für die Bezirksvertretungswahl wahlberechtigt


Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 4. August 2015 in Wien begründet haben, dürfen ihre Stimme bei der Bezirksvertretungswahl abgeben. Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.


Einspruchsverfahren


Die Hauskundmachungen mit der Information, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung Ihres Hauses im Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden ab Mitte August 2015 versendet.

Ab Dienstag, dem 25. August 2015, liegt in allen Wahlreferaten in den das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht auf. Im anschließenden Einspruchsverfahren (25. August bis 3. September 2015) kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden beziehungsweise eine fehlende Eintragung beantragt werden.


Wo kann ich wählen?


Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel beziehungsweise Wahllokal Sie wählen können.

Ein Tipp: Nehmen Sie die "Amtliche Wahlinformation" mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis.


Wählen im Urlaub


Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl im In- und Ausland Ihre Stimme abzugeben.


Wählen im Krankenbett


Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner eines Krankenhauses, Geriatriezentrums oder Pflegewohnhauses, die an der Wahl teilnehmen wollen, benötigen eine Wahlkarte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses, des Geriatriezentrums oder des Pflegewohnhauses können bei der Beantragung der Wahlkarte helfen.

Falls Sie Ihr Wahllokal wegen mangelnder Mobilität oder Bettlägerigkeit (wegen Krankheit, Alter oder sonstigen Gründen) nicht persönlich aufsuchen können, können Sie beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder - auf zusätzlichen Antrag - am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden.


Briefwahl


Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2015 teilzunehmen.

Der/die ausgefüllte/n Stimmzettel im kleinen Wahlkuvert und die unterschriebene und verschlossene Wahlkarte müssen dazu bis spätestens am Wahltag, dem 11. Oktober 2015, 17 Uhr, per Post, per Botin beziehungsweise Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal verwendet werden.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 7. Oktober 2015 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 9. Oktober 2015, 12 Uhr persönlich beim Wahlreferat Ihres zuständigen stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:



Familienname/Nachname


Vorname


Geburtsdatum


Geburtsort


Adresse des Hauptwohnsitzes


Amtlicher Lichtbildausweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass- beziehungsweise Personalausweisnummer inklusive der ausstellenden Behörde) oder Unterschrift des Antrages mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Bürgerkarte/Handysignatur).



Schriftlich beantragte Wahlkarten werden eingeschrieben versendet. Es kann zweckmäßig sein, eine Zustelladresse (z. B. die Anschrift des Arbeitsplatzes) im Antrag anzugeben, um sich einen zusätzlichen Weg zur Post zu ersparen.

Wahlkarten werden voraussichtlich ab 23. September 2015 ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die Wahlvorschläge und die Stimmzettel für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2015 vorliegen.


Am Wahltag


Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) zum Wählen mitzunehmen.

Weitere Informationen

Wiener Stadtinformationszentrum - Telefon +43 1 525 50