Österreich

Wien zieht Forderungen aus Vermögen zurück

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Nach dem Aus für den Pflegeregress erklärt die Stadt Wien offene Forderungen für gegenstandslos – und übt scharfe Kritik an dem Finanzierungsvorschlag der Regierung.

Derzeit werden rund 60.000 Menschen in Wien pflegerisch betreut, davon rund 22.000 in Wohn- und Pflegeheimen. Für sie galt bis Anfang 2018 der Pflegeregress. Geändert hat das ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach nicht länger auf Privatvermögen zugegriffen werden darf, wenn ein Mensch im Pflegeheim behandelt wird. Nun setzt die Stadt Wien die Entscheidung mit entsprechenden Schritte um. Konkret heißt das, dass die Stadt alle offene Forderungen aus Vermögen als gegenstandslos erklärt und laufende Exekutionsverfahren stoppt. Das gaben heute Bürgermeister Michael Ludwig und Sozialstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) bei einem Mediengespräch bekannt.

Ab sofort werden in Wien sämtliche laufenden Exekutionen – auch aus rechtskräftigen Titeln der Vergangenheit – eingestellt und alle Verfahren geschlossen. Der Fonds Soziales Wien (FSW) werde den Betroffenen schriftlich bestätigen, dass entsprechende Forderungen hinfällig seien, kündigte Hacker an. An den Bund richtet er die Forderung, eventuell notwendige Änderungen im Grundbuch (d.h. die Löschung von im Grundbuch eingetragene Pfandrechte) auf Basis des Verfassungsgesetzes kostenfrei zu ermöglichen. Denn: "Es ist den Menschen nicht zumutbar, dass sie auch noch den Notar bezahlen müssen", so Hacker.

"Schaffen Klarheit für Betroffene"

"Wir schaffen Klarheit für die betroffenen Wienerinnen und Wiener. Wien hat den Angehörigen-Regress schon in den 1970er Jahren abgeschafft, weil für uns immer klar war: Die passende Pflege und Betreuung zu bekommen, darf keine Frage des Geldbörsels sein. In Wien nehmen wir die Sorgen der Menschen ernst und garantieren ihnen die Pflege, die sie verdienen. Eine hochklassige, qualitätsgesicherte Pflege. Eine Pflege, die sich alle leisten können und eine Pflege, die solidarisch finanziert ist und nicht das gesamte, hart erarbeitete Hab und Gut vernichtet. Die Menschen müssen keine Angst haben, dass ein Pflegeheimplatz ihr gesamtes, hart erarbeitetes Vermögen auffrisst, so Ludwig.

"Vorgeschlagener Kostenersatz völlig inakzeptabel"

Hinsichtlich der Folgewirkungen des Regressverbots sieht Wien jedoch noch viele ungeklärte Fragen. Den von der Bundesregierung vorgelegten Aufteilungsschlüssel zur Finanzierung der Länderkosten bezeichneten Ludwig und Hacker als "völlig inakzeptabel".

Die Folgen des Regressverbots seien nach den juristischen Entscheidungen der vergangenen Wochen weitreichender als bisher angenommen: Bereits seit Jänner müssten die Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen keinen Kostenersatz aus dem Vermögen mehr leisten. Seit Mai meldete der Fonds Soziales Wien (FSW) keine Forderungen mehr in Verlassenschaften an.

Ersatz für die entgangenen Gelder sollen die Länder vom Bund erhalten, doch der von der Bundesregierung vorgelegte Verteilungsschlüssel sorgt bei der Stadt Wien für Kritik. "Für Wien sind hier nur 56,466 Millionen Euro vom Gesamtbetrag von 340 Millionen oder 16,6% vorgesehen, die Bundeshauptstadt würde demnach weniger Geld als die Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich bekommen. Dieser Vorschlag ist völlig inakzeptabel und hat nichts mit der Realität zu tun – er entspricht weder der Bevölkerungszahl noch den gemeldeten Kosten. Das spricht Bände über das Verhalten der Regierung gegenüber einzelnen Ländern", so Hacker.

Hacker erinnerte an den Beschluss der Landeshauptleute aus dem Mai 2018, in dem den Ländern die Abdeckung der tatsächlichen Kosten versprochen worden war. Für Wien beziffert der FSW diese Kosten nur für das erste Halbjahr 2018 mit rund 48 Mio. Euro. Allein 26 Mio. davon kommen durch Forderungsabschreibungen zustande, die nach den jüngsten Gerichtsurteilen erfolgen und in den ursprünglichen Berechnungen nicht enthalten waren.

Weitreichende Folgen durch fehlende Durchführungsgesetze

Für Kritik sorgte auch das "Fehlen entsprechender Durchführungsgesetze mit Übergangsbestimmungen", diese sei der Bund bis heute schuldig geblieben. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, seien alleine in Wien zahlreiche Gerichtsverfahren notwendig gewesen. "Es ist unerträglich, dass diese Fragen auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden mussten. Eine solche Ressourcenverschwendung in Justiz und Verwaltung ist auch erstaunlich für eine Bundesregierung, die ständig ankündigt, dass sie 'im System' sparen will", unterstrich Hacker.

Die Folge sei, dass "Betroffene, die ihre Erbschaft als selbstverständlichen Beitrag eingesetzt haben gegenüber jenen benachteiligt werden, die nicht gezahlt haben und vor Gericht gegangen sind", so Hacker.

Opposition sieht Maßnahme als "längst überfällig"

Für die ÖVP Wien ist der heute angekündigte Rückzug der mehr als überfällig. "Obwohl der Pflegeregress seit Jahresbeginn abgeschafft ist, hat die rot-grüne Stadtregierung bis Oktober gebraucht, endlich zu handeln und sich aus Vermögensforderungen zurückzuziehen", so Landesparteiobmann Gernot Blümel und Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec.

FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp warf Hacker Untätigkeit vor: "Die Stadt hat in tausenden Fällen Pfandrechte im Grundbuch verankert. Der Pflegeregress wird mit 1. Jänner 2018 abgeschafft, doch Wien blieb untätig". Er forderte den Sozialstadtrat auf, die "verwerfliche Abzocke Betroffener umgehend zu beenden und bestehende Belastungen im Grundbuch zu löschen". (lok)