Sadist vor Gericht

Wiener (28) fackelt hilflose Maus mit Deospray ab

Eine unglaublich grausame Aktion brachte einen 28-Jährigen nun wegen Tierquälerei vor Gericht: Der junge Wiener hatte eine Maus verkohlt.

Christian Tomsits
Wiener (28) fackelt hilflose Maus mit Deospray ab
Eine kleine Maus. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Am 5. November des Vorjahres brannten einem 28-Jähriger in Wien vollends die Sicherungen durch: Der junge Mann, der seit seiner Kindheit an psychischen Krankheiten leidet, hat laut Anklage der Staatsanwaltschaft "unter Verwendung eines Sprühdeodorants und Feuerzeugs einer Maus mehrere Feuerstöße versetzt, bis diese verbrannte." Das hilflose Tier verendete qualvoll.

Vor Gericht gab der Angeklagte dann sogleich eine Kostprobe seiner schwierigen Persönlichkeit und wollte nur als Frau angesprochen werden.  Gerichtsgutachter Siegfried Schranz verbuchte auch diese neue Marotte als Störung und attestierte dem jungen Mann, ein Sadist zu sein. "Es sind sicherlich gewisse sadistische Züge vorhanden", führte der Sachverständige aus.

"Es war der größte Fehler meines Lebens. Das waren Zeiten, wo ich diese Wut und den Hass gegen mich selber loswerden wollte. Ich hatte die Wahl zwischen Drogen und sonstigem aggressiven Verhalten", jammerte der Angeklagte laut "Krone" vor Gericht. Deswegen stellte sich der Wiener auch nach vier Monaten nach der Tierquälerei selbst der Polizei. Den staunenden Beamten hatte er erzählt, wie er eine Maus fing, sie in einen Käfig sperrte und mit einem Deospray und einem Feuerzeug anzündete.

Bedingte Einweisung und 6 Monate Haft

Was er mit der toten Maus gemacht habe, wollte die Richterin wissen. "Ich habe sie bestattet", flüsterte er in seine Hände. Die Verteidigung gab sich folglich keine Mühe, die besonders schwere Form der Tierquälerei schönzureden: "Wir sind uns alle einig, dass das keine sozial adäquate Schädlingsbekämpfung ist, eine Maus zu flambieren." Eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde seitens der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Schöffen sprachen sich nach kurzer Beratung für eine bedingte Einweisung aus. Das bereits rechtskräftige Urteil: 6 Monate bedingte Haft.

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