Österreich

Wiener Anwalt klagt wegen Corona-Beschränkungen

Der Wiener Anwalt Roman Schiessler bringt eine Verfassungsklage gegen das gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein. Und spricht von Obrigkeitsdenken.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

"Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken", sagt der Rechtsanwalt Schiessler zu den von der Regierung verhängten Corona-Beschränkungen. Das Gesetz sei "eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig". Er ortet, dass das Gesetz gegen Grund- und Verfassungsrechte verstößt.

Deshalb hat der Anwalt "für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten" eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und beantragt darin die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. Schiessler kann nicht nachvollziehen, weswegen Corona zu Freiheitsbeschränkungen geführt hätte und andere Epidemien wie Influenza nicht. Dies werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt.

"Es liegt reine Willkür vor"

"Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgeht", so Schiessler. Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt, sondern auf alle Staatsbürger. "Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen", so Schiessler.

"Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische beziehungsweise epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen", so Schiessler.