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Vergewaltigungsprozess: "Bin nur auf ihn gefallen"

Heute Redaktion
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Das Landesgericht für Strafsachen in Wien von außen.
Das Landesgericht für Strafsachen in Wien von außen.
Bild: picturedesk.com

Ein Wiener Arzt gab an, von einem 26-Jährigen in seiner eigenen Wohnung vergewaltigt worden zu sein. Der Angeklagte zeichnet jedoch eine andere Version der Ereignisse.

Ein syrischer Asylwerber ist am Dienstag am Wiener Straf-Landesgericht zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe – nicht rechtskräftig – verurteilt worden. Der 26-Jährige soll einen Wiener Jungarzt vergewaltigt haben. Das berichtet der "ORF".

Die beiden Männer hatten sich über die Dating-App "Grindr" kennengelernt und zu unverbindlichem Sex in der Wohnung des Wieners verabredet. Es kam aber anders, wie der Mediziner dem Schöffensenat erklärte: "Ich wollte dann nicht mehr. Ich habe es mir anders vorgestellt."

Deshalb habe er schließlich von seinem Gast abgelassen und ihn weggedrückt: "Ich habe 'Nein' gesagt". Doch dieser habe nicht aufgehört und trotz Gegenwehr am Nacken gepackt und vergewaltigt – ohne ein Kondom zu benutzen. Danach habe ihn der Mann "nur angegrinst" und die Wohnung auf schnellstem Wege verlassen.

Anzeige erstattete der Mittzwanziger allerdings erst zwei Tage später, nachdem er sich einer sogenannten Postexpositionsprophylaxe (PEP) – eine medikamentöse Behandlung, die eine HIV-Infektion abwenden sollte – unterzogen hatte.

Angeklagter: Wurde "ausgetrickst"

"Ich fühle mich unschuldig", erklärte der Syrer vor Gericht und schildert eine andere Version der Ereignisse. Erst sei es auf der Couch zu einvernehmlichen Sex gekommen, nachdem sich der Arzt ihm "feminin genähert" habe. Später hätte sich das wilde Treiben auf ein Hochbett verlagert. Eine "ruckartige Bewegung" des Wieners hätte ihn dort beinahe das Gleichgewicht verlieren lassen. Um nicht aus dem Bett zu stürzen, habe er sich auf seinen Sex-Partner fallen lassen. "Dabei bin ich in ihn eingedrungen. Das hat mir überhaupt nicht gefallen", so der Angeklagte und betonte, dass er sich "ausgetrickst" fühle.

Der 26-Jährige konnte das Gericht mit seiner Darstellung nicht überzeugen. Die Schöffen folgten der Schilderung des Arztes in vollem Umfang. "Selbst wenn Sie nicht besonders gut Deutsch können, bin ich überzeugt davon, dass Sie ein 'Nein' verstehen", führte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus: "Er (der Betroffene, Anm.) hat das Recht sich umzuentscheiden. Wenn Sie weitermachen und dabei Gewalt anwenden, ist das eine Vergewaltigung."

Berufung gegen Haft-Urteil

Weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegte, ist das Urteil des Landesgerichts nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf einen Antrag auf Erlassung einer Festnahmeanordnung wodurch der Syrer, der sich laut "Kleine Zeitung" erst seit Kurzem in Österreich befindet und in seinem Heimatland verheiratet ist, vorerst auf freiem Fuß bleibt. Der Fall soll im kommenden Jahr vor dem Obersten Gerichtshof behandelt werden.

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