Ganz Wien ist Kurzparkzone. Nur mit dem Parkpickerl, beantragbar beim Bezirksamt, kann man länger an der Straße stehen. Es ist mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre lang gültig. Insgesamt haben 402.200 Wiener eines.
Nun, im Februar, steht ein großer Schwung an Verlängerungen an. Ganze 50.000 Parkpickerl laufen auf einen Schlag ab und müssen neu beantragt werden – es drohen Strafen.
Davon betroffen sind vor allem die großen Bezirke 3, 21, 22 und 23. Die Bezirksämter ersuchen daher all jene, die ab März 2025 ein neues benötigen, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder mittels Online-Antrag gestellt werden.
Nähere Informationen gibt es auf der Website der Stadt Wien. Wer sich nicht sicher ist, wie lange das eigene Parkpickerl noch gilt, kann das unter https://mein.wien.gv.at/parken/gueltigkeitsabfrage jederzeit überprüfen.