Österreich

Wiener Beamter strich 345.000 selbst ein

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

2012 war definitiv nicht das Jahr des Alexander H. Zuerst wurde der 44-jährige Wiener wegen illegalen Waffenbesitzes zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Dann kam ihm sein Arbeitgeber, die Magistratabteilung 35, auf die Schliche: H. soll im Zeitraum von rund zehn Jahren Gebühren von Parteien in die eigene Tasche abgezweigt haben. Schadenssumme: 345.000 Euro.

Der Angeklagte zeigte sich heute, Mittwoch, am Wiener Straflandesgericht zwar geständig, bezifferte den Schaden allerdings nur mit 120.000 Euro. Der Prozess musste vertagt werden.

Geld kassiert, Auftrag storniert

Frust, Überlastung und Unterbezahlung sollen H. nach eigenen Angaben dazu getrieben haben, irgendwann die amtlichen Geldflüsse umzuleiten. Es handelte sich dabei um Gebühren, die nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu entrichten waren. H. kassierte und wandte dann verschiedene Varianten an, um den eingezahlten Betrag wieder zu stornieren. "Es wundert mich schon sehr, dass das zehn Jahre niemandem auffällt", so der Einwand von Richter Christoph Bauer. Antwort H.: "Wenn ich ehrlich bin, mich auch."

Geld gestohlen, Waffen gekauft

Um den beruflichen Frust zu bekämpfen, begann der zweifache Familienvater, sich Waffen zu kaufen. "Das hat mir kurzfristig Freude verschafft. Ich bin kein Waffennarr, für mich sind das Kunstwerke." Das Abzweigen der Gebühren geriet langsam aus dem Ruder, die Summe wurde rasch sechsstellig. Dass es 345.000 Euro waren, die in H.s Tasche wanderten, bestritt dieser jedoch. 120.000 sollen es lediglich gewesen sein. Wie er auf den Betrag komme, konnte der 44-Jährige allerdings auch nach mehrmaligem Nachfragen des Richters nicht beantworten.

13.000 Euro in drei Wochen

Nicht gerade entlastend fielen dann auch die Zeugenaussagen der geladenen Magistratsbeamten aus, die den Fall überprüft haben. Ins Rollen gekommen war dieser, weil im Jänner 2012 innerhalb von nur drei Wochen 13.000 Euro fehlten. Man begann die Stornierungen mit dem Usernamen von H. bis 2005 zurück zu kontrollieren und errechnete so 345.000 Euro Schaden. Alles, was möglicherweise schon zuvor veruntreut worden war, konnte nicht mehr überprüft werden.

Kein "reumütiges Geständnis"

"Ein umfassendes, reumütiges Geständnis ist das aber nicht", zeigte sich Richter Christoph Bauer vom Beharren des Angeklagten auf die 120.000 Euro wenig begeistert. Dessen Behauptung, es sei ja nicht jedes Storno eine Hinterziehung gewesen, wurde von den Zeugen rasch widerlegt. Denn bei der Prüfung der Akten habe man sehr wohl jene Fälle berücksichtigt, in denen es tatsächlich zu ordnungsgemäß durchgeführten Stornierungen gekommen sei.

Um sich einen Einblick in die Unterlagen der MA35 zu verschaffen, in denen die 345.000 Euro exakt nachweisbar sein sollen, vertagte Bauer schließlich die Verhandlung. Der Prozess wird am 20. Februar 2013, um 9.30 Uhr, im Saal 306 fortgesetzt.

APA/red.