Österreich
Wiener blecht 583 Euro für überfahrene Sperrlinie
Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Verkehrsstrafen. Ein Österreicher hat für vier km/h zu schnell fahren im Endeffekt - nach Berufung und zusätzlicher Verfahrenskosten - 830 Euro hinblättern müssen. Ein Wiener überfuhr beim Spurwechseln im Stau eine Sperrlinie - die Schweizer Polizei verlangte dafür 700 Schweizer Franken (583 Euro).
Die beiden ÖAMTC-Mitglieder haben sich an den Club gewandt. Dort häufen sich in der Rechtsberatung in der Urlaubszeit Anfragen und Beschwerden. Die Schweizer Polizei kennt bei Verkehrsverstößen keine Gnade.
Der Wiener, der im Stau die Sperrlinie überfuhr, wurde zehn Minuten später von der Polizei auf der Autobahn angehalten. Weil er das Geld nicht bar dabei hatte, musste er mit Kreditkarte "Kaution" hinterlegen. Die Entscheidung der Schweizer Behörden wegen seinem Einspruch steht noch aus. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Es ist aber zu befürchten, dass es für das Mitglied nicht billiger wird."
Aus 30 wurden 830 Euro
Ähnliches passierte einem anderen österreichischen Autofahrer in der Schweiz. Er sollte 30 Euro Strafen zahlen, nachdem er um vier km/h zu schnell fuhr. Dagegen legte der Mann Berufung ein, das Gericht bestätigte aber die Strafe. Mit den dadurch entstandenen Verfahrenskosten steigerte sich die Summe auf 830 Euro.
Machen Rechtsmittel gegen Strafen aus dem Ausland dann überhaupt Sinn? Die Empfehlung der ÖAMTC-Juristin ist, bei kleineren Strafen eher zu bezahlen. Generell hänge das aber stark vom Einzelfall ab, meinte Pronebner. Die Juristin empfiehlt auch, Strafzettel aus dem Ausland keinesfalls zu ignorieren. Mit Liechtenstein und der Schweiz hat Österreich am 4. Juni 2012 einen Polizeikooperationsvertrag abgeschlossen.
"Dieser ermöglicht die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Nicht bezahlte Strafen aus der Schweiz und aus Liechtenstein können so auch von den heimischen Behörden in Österreich zwangsweise eingetrieben werden", so Pronebner.