Wien

Wiener bringt Mama ins Spital, bekommt 400 Euro Strafe

Für fünf Minuten Falschparken soll ein Wiener nun 400 Euro Strafe zahlen. Der Abschleppdienst lauerte angeblich vor der Wiener Klinik…

Thomas Peterthalner
Wiener brachte Mutter in Wien-Ottakring ins Spital, sollte 400 Euro Parkstrafe zahlen. 
Wiener brachte Mutter in Wien-Ottakring ins Spital, sollte 400 Euro Parkstrafe zahlen. 
Denise Auer/Privat (Montage)

Marko I. (42, Name geändert) hatte es am 14. Oktober eilig: Nach einem Schlaganfall brachte er seine Mutter Nevressa (71) zur Untersuchung in die Klinik Ottakring in Wien. Dabei wollte er ihr einen weiten Fußweg ersparen, machte einen Fehler: "Es war kein Parkplatz frei, ich bin kurz vor dem Haus auf dem Behindertenparkplatz stehen geblieben und dann mit dem Aufzug in den zweiten Stock gefahren."

Abschlepper wartete bereits

Als er in paar Minuten später wieder zum Auto kam, stand schon ein Abschleppwagen da. "Es hat so ausgeschaut, als hätte er schon bei der Klinik gewartet. Der Fahrer meinte, ich darf da nicht parken. Ich erzählte ihm was los war und fuhr weg. Es gab keinen Abschleppversuch."

Vorfall hatte Nachspiel

Marko I. hielt die Sache für erledigt. Doch sechs Wochen später flatterte ihm nun ein Anwaltsbrief ins Haus. Der Pkw sei unerlaubt auf dem Gelände der Klinik Ottakring abgestellt worden, heißt es darin. Marko I. soll 400 Euro Strafe zahlen – ansonsten werde wegen Besitzstörung geklagt, droht der Anwalt in einem Brief der "Heute" vorliegt. 

"Ich bin höchstens fünf Minuten dort gestanden", ärgert sich der Betroffene. "Die 400 Euro sind wie ein Schlag ins Gesicht. Wo ist da die Menschlichkeit?", fragt er sich. "Gibt es kein Mitleid für kranke Menschen?"

"Vorgangsweise nicht korrekt"

"Die Kontrolle des Parkplatzes in der Klinik Ottakring haben wir an einen externen Betreiber ausgelagert", so eine Sprecherin des Wiener Gesundheitsverbundes. "Dieser agiert selbstständig. Normalerweise wird zuerst aber eine Radklammer angebracht." 

Öamtc-Jurist Nikolaus Authried kritisiert die harte Vorgangsweise. "Das Abschleppen eines Autos ist das letzte zulässige Mittel. Man hätte den Lenker im Krankenhaus ausrufen lassen können." Der Abschleppdienst und auch der Anwalt sind dem Öamtc bekannt.

Strenge Regeln bei Spital 

Fakt sei aber: "Bei einem Krankenhaus werden die Regeln strenger ausgelegt als auf einem Supermarkt-Parkplatz." Der Rechtsexperte rät zu einem klärenden Gespräch mit dem Anwalt des Abschleppdienstes, um die Höhe des geforderten Betrags zu reduzieren. "Denn auch der Abschleppdienst weiß: Vor Gericht würden sie nicht soviel Geld für die Besitzstörung bekommen." Andererseits würde es auch für Marko I. dort mit Rechtsanwalt und Gerichtsgebühren nicht günstiger werden. Marko I. will nun mit dem Anwalt des Abschleppdienstes das Gespräch suchen, er hofft auf eine Einigung – und ein niedrigeres Bußgeld. 

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