Normalerweise sieht das Wiener Buschenschankgesetz für die Ausschank im Weingarten nur eine Öffnung von Freitag bis Sonntag vor. Wegen der Pandemie wird man aber auch heuer erweiterte Öffnungszeiten ermöglichen. Dafür wird die Ausnahmeregelung im Landtag rückwirkend beschlossen. Gültig ist sie aber schon ab 1. April und ist bis Ende Oktober anberaumt. Die aktuellen Austeckzeiten der Betriebe gibt es online.
"Wir kommen auch heuer dem Wunsch der Landwirtschaftskammer und der vielen kleinen Winzer-Betriebe nach. Aufgrund von Corona waren und sind viele von ihnen ohnehin in einer schwierigen Situation“, erklärt Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) ergänzt: "Somit können die Winzerinnen und Winzer ihre Gäste heuer täglich mit Wein und Schmankerl bewirten."
Im Unterschied zum Stamm-Heurigen dürfen Buschenschanken im Weingarten ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu zählen Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.