Nicht mehr im Visier der Justiz befinden sich zwei Türsteher, die im April 2017 auf einen Mann geschossen haben – laut Staatsanwaltschaft war es Notwehr.
Jene zwei Türsteher, im April 2017 einen 42-jährigen Mann vor einer Diskothek in Wien-Favoriten angeschossen hatten, werden dafür nicht strafgerichtlich belangt.
Auf APA-Anfrage bestätigte Alexander Philipp, Verteidiger des Hauptverdächtigen, dass sich die Darstellung seines Mandanten (Notwehrsituation) bestätigt hätte.
Version der Türsteher bestätigt
Das Schießgutachten und die Aufnahmen aus Überwachungskameras hätten eine deutliche Sprache gesprochen. "Das Verfahren gegen beide Verdächtige wurde eingestellt", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Dienstag zur APA-Anfrage.
Der Verdächtige saß mehr als sechs Wochen in Untersuchtungshaft, der andere Türsteher war unmittelbar nach den Schüssen ins Ausland geflohen. Nach der Enthaftung des anderen Mannes kehrte er nach Österreich zurück.
Keine Angaben zur Polizei
Das Opfer, ein 42-jähriger Iraker, war von vier Projektilen in beide Oberschenkel und den Bauch getroffen worden. Trotzdem schaffte er es noch ins Spital, wo er verarztet wurde. Gegenüber Polizeibeamten machte er keine Angeben zu dem Vorfall.
Die Ermittlungen ergaben, dass das Opfer zusammen mit anderen Männern versucht hatte, das Lokal zu stürmen, nachdem es auf dem Parkplatz davor zu einem Streit gekommen war. Schon dort sollen Schüsse gefallen sein. Die zwei Türsteher zückten laut eigenen Angaben ihre Waffen und verriegelten die Disco von innen.
Video: Lokalaugenschein am Tatort
(lu)