Beim Aufräumen stieß ein Wiener auf eine Granate aus dem Zweiten Weltkrieg. Anstatt die Polizei zu rufen, ging er damit auf Spritztour quer durch Währing.
Ein Wiener legte am Montag eine unglaubliche und ebenso gefährliche Spritztour mit einer Splittergranate aus dem Zweiten Weltkrieg zurück.
Bei der Räumung eines Lagers am Bischof-Faber-Platz im 18. Bezirk fand der Mann gegen 18.30 Uhr eine alte Handgranate. Doch anstatt die Exekutive zu alarmieren, brachte er den Sprengsatz einfach zum Mistplatz Hernals in der Richtenhausenstraße.
"Ein Kaliber zu groß" für MA48
Doch dort hatte er kein Glück, denn die Mitarbeiter der Ma48 teilten dem Wiener mit, dessen Fund sei "ein Kaliber zu groß für die Problemstoffsammlung", wie die Polizei in einem Bericht festhielt. Sie verwiesen ihn an die Polizei.
Also nahm der Mann folgsam seine Granate, die er in einer Metalldose verwahrt hatte, wieder an sich und brach zur nächsten Polizeidienststelle auf.
Wenig später trudelte der Wiener mit seiner gefährlichen Fracht in der Polizeiinspektion in der Gersthofer Straße und stellte die Dose mitsamt Granate auf das Pult des wachhabenden Polizisten.
Zumindest war er jetzt an der richtigen Adresse. Die Beamten sicherten die Splittergranate ab und alarmierten einen Sprengstoffexperten der Landespolizeidirektion Wien. Dieser untersuchte den Sprengsatz, bevor der Entschärfungsdienst des Innenministeriums dieses fachgerecht abtransportierte.
Die Splittergranate dürfte mehrere Jahrzehnte in dem Lager unentdeckt geblieben sein. Glücklicherweise war sie mittlerweile funktionsuntüchtig.
Polizei warnt vor gefährlichem Umgang
Die Polizei möchte nun die Bevölkerung zu erhöhter Vorsicht im Umgang mit altem Kriegsgerät aufrufen. Trotz des hohen Alters der Waffen muss bei jedem gefundenen Gegenstand von einer potenziellen Gefahr ausgegangen werden. Deshalb muss bei jedem derartigen Fund folgende Vorgangsweise von allen Beteiligten unbedingt eingehalten werden:
1.)Kein (weiteres) Hantieren mit dem Kriegsmaterial nach dem Fund
2.)Verlassen des unmittelbaren Fundortes
3.)Unverzügliche Verständigung der Polizei unter Tel. 133
4.)Abwarten der weiteren Verfügungen der Exekutive
(rcp)