"Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben" – ein von vielen Politikern oft bemühter Satz. Mit 1. August wurden die Quarantäne-Regelungen gelockert, symptomlos Infizierte dürfen in die Arbeit und in die Schule, müssen dort allerdings durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Wien geht wieder einmal einen Sonderweg und lässt zumindest infizierte Kinder unter elf Jahren daheim – "Heute" berichtete. Doch für Gert Bachmann (61) geht auch diese Maßnahme nicht weit genug: "Ich habe eine 12-jährige Tochter, die eine empfindliche Lunge hat und stark asthmaanfällig ist. Und ich selbst habe nach einer schweren Lungenentzündung ebenfalls Probleme. Ich möchte, dass ich und mein Arbeitsumfeld geschützt sind. Und, dass Schüler ohne Angst in die Schule gehen und Lehrer ohne Sorge unterrichten können", erzählt der Wiener im Gespräch mit "Heute".
„"Viele Infizierte setzen dann doch keine Maske auf. Oft werden auch die Symptome unterdrückt wie früher bei der Grippe" - Gert Bachmann“
Dem Biologen, der an der Uni Wien beschäftigt und dort auch als Betriebsrat tätig ist, fiel auf, dass die Verordnung u.a. im Widerspruch zum Arbeitnehmerschutz-Gesetz steht: "Viele Infizierte setzen dann doch keine Maske auf. Oft werden auch die Symptome unterdrückt wie früher bei der Grippe. Ich dachte, wir hätten aus der Pandemie gelernt, aber das Gegenteil ist der Fall", meint Bachmann.
Der 61-Jährige hat daher Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet: "Meiner Meinung nach verstößt die Verordnung nicht nur gegen das Arbeitnehmerschutz-Gesetz, sondern auch gegen § 178 und 179 des Strafgesetzbuches, also eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten."
Für Bachmann steht fest, dass eine Amtshaftung (des Ministers, Anm.) besteht: "Ich wollte mit der Anzeige einen Anfang machen und hoffe, dass sich viele Nachahmer finden, damit möglichst viel Druck entsteht, und die Politik reagieren muss. Denn: Jeder kann eine Anzeige machen!", appelliert Bachmann.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf "Heute"-Nachfrage den Eingang der Anzeige: "Derzeit wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliegt und ob Ermittlungen eingeleitet werden, oder ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wird", heißt es.