Der Name "Wiener Gemischter Satz" wird nun eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Damit steht der Wein jetzt auf der entsprechenden Liste der EU-Kommission hinter bereits 1.644 anderen geschützten Weinen.
Die Bezeichnung gilt ab sofort für alle Weine ab dem Jahrgang 2013. Die geschützte Bezeichnung sichert, dass der Wein ausschließlich aus Wien stammt und die hohe Qualität durch strenge Regeln und Kontrollen gewährleistet ist, so die EU-Kommission in einer Aussendung.
Beim Wiener Gemischten Satz darf der größte Anteil einer Sorte nicht höher als 50 Prozent sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest zehn Prozent umfassen. Die Trauben aller verwendeten Sorten werden gemeinsam gelesen und verarbeitet.