Wirtschaft

Wiener Handelsgericht legt Fahrtendienst Uber lahm

Uber muss ab Mitternacht die Wiener Taxi- und Mietwagen-Ordnung einhalten. Jeder Verstoß kostet sonst 100.000 Euro.

Heute Redaktion
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Hocherfreut: Manfred Schmid und Mag. Christian Holzhauser, die Geschäftsführer von Taxi 40100.
Hocherfreut: Manfred Schmid und Mag. Christian Holzhauser, die Geschäftsführer von Taxi 40100.
Bild: zVg

Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrtendienst Uber erlassen. Die Vermittlungszentrale Taxi 40100 hatte den US-Konzern Uber wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß vor Gericht gezerrt und eine Klage auf Unterlassung, Feststellung und Urteilsveröffentlichung eingebracht.

100.000 Euro Strafe pro Fahrt

Was bedeutet die einstweilige Verfügung konkret? "Wenn Uber weiterhin so anbietet wie bisher, sind ab morgen Dienstag pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig", so Anwalt Dieter Heine, der die Klage in Namen von Taxi 40100 eingebracht hat.

"Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts", erklärte Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, naturgemäß. Man werde nun alles tun, damit bald Rechtssicherheit hergestellt wird.

Aufnahme der Fahrgäste

Geklagt wurde, dass sich die an Uber angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an die Wiener Taxi-Betriebsordnung halten. Daher agiere auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig. Laut Wiener Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung "darf die Aufnahme der Fahrgäste durch Mietwagen nur am Standort (…) des Gewerbebetreibenden (…) erfolgen".

Rückkehrpflicht

Zudem müssen Mietwagen "nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbebetreibenden" zurückkehren. Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden.

Uber hat es ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des vorliegenden Verfahrens zu unterlassen, Vermittlungsdienste für Fahrten anzubieten, die nicht der Wiener Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung entsprechen. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden. Fahrtaufträge dürfen nur in einer Betriebsstätte des Gewerbeinhabers erfolgen. Sonst wird's teuer.

(GP)

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