Österreich

Schwestern-Killer (21) ist nicht schuldfähig

Heute Redaktion
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Jener 21-Jähriger, der im Jänner am Wiener Hauptbahnhof seine Schwester getötet haben soll, war laut einem Gutachten zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Eyob E. wird sich daher nicht wegen Mordes an seiner 25-jährigen Schwester vor Geschworenen verantworten müssen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger sei zum Schluss gekommen, dass der junge Mann unter dem "Einfluss einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades" gehandelt hat, berichtet "ORF Wien".

Dem 21-jährigen Spanier könne daher nicht vorgeworfen werden, seine Schwester vorsätzlich getötet zu haben. Er war zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig.

Therapeutische Behandlung

Die Anklagebehörde hat beim Landesgericht für Strafsachen stattdessen einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.

Sollte ein Schwurgericht dann zum Schluss kommen, dass der Spanier die Tat am Wiener Hauptbahnhof begangen hat, hält der Psychiater die Anhaltung des Mannes im Maßnahmenvollzug für erforderlich, heißt es in dem Bericht weiter.

Ohne eine therapeutische Behandlung, die der 21-Jährige im Maßnahmenvollzug erhält, bestehe die Gefahr, dass der Spanier aufgrund seiner psychischen Erkrankung wieder Straftaten begehen werde. Einen Termin für die Gerichtsverhandlung gibt es noch nicht.

Bluttat im Jänner

Eyob E. soll in der Nacht auf den 15. Jänner am Wiener Hauptbahnof seine Schwester erstochen haben. Mehrere Kameras hatten die Bluttat damals gefilmt.

Die 25-Jährige war gemeinsam mit einer Adoptivschwester nach Wien gereist, da sie sich um den 21-Jährigen Sorgen gemacht hatten. Als Eyob E. seine Schwestern sah, ergriff er zunächst die Flucht.

Die beiden Frauen folgten ihrem Bruder ins Untergeschoss des Bahnhofes, dort zückte er dann ein Küchenmesser und stach auf die 25-Jährige ein. Für sie kam jede Hilfe zu spät, sie verstarb noch am Tatort.

Der 21-Jährige wurde von mehreren Security-Mitarbeitern bis zum Eintreffen der Polizei fixiert und wenig später von den Beamten festgenommen. (wil)