Wien

Wiener IS-Kämpfer muss Austro-Staatsbürger bleiben

Die Stadt Wien wollte dem mutmaßlichen IS-Kämpfer Azad G. die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen. Ein Gericht hat das jetzt aber abgelehnt.

Roman Palman
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    Am 9. Juli 2017 verkündete die irakische Regierung den Sieg über die Terror-Miliz Islamischer Staat in Mossul.
    Am 9. Juli 2017 verkündete die irakische Regierung den Sieg über die Terror-Miliz Islamischer Staat in Mossul.
    (Bild: picturedesk.com)

    Bereits 2013 hatte Azad G. Österreich in Richtung Syrien verlassen, um an der Seite der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu kämpfen. Ein Jahr später tauchte er wieder in Wien auf. In seiner behördlich eingetragenen Heimatstadt ließ er sich wegen einer Schussverletzung mehrfach ambulant behandeln und kassierte in dieser Zeit insgesamt fast 12.400 Euro an Mindestsicherung ehe er wieder in das Kriegsgebiet verschwand.

    Nachdem der Fall für Schlagzeilen gesorgt und hohe Wellen geschlagen hatte, wollt die zuständige MA 35 Azad G. die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen. Dieser Bescheid wurde nun aber am 20. April vom Verwaltungsgericht Wien aufgehoben. Das bestätigte Vizepräsidentin Beatrix Hornschall laut einem ORF-Bericht vom heutigen Montag gegenüber "Wien heute". 

    Doch warum wird einem Menschen, der sich offensichtlich das Land verlassen hatte, um in Syrian für eine Terrororganisation zu kämpfen, die Staatsbürgerschaft nicht aberkannt? Die Begründung ist simpel: Azad G. besitzt nicht, wie von der MA 35 ursprünglich angenommen, eine österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaft. 

    Staatsangehörigkeit ein Menschenrecht

    Von der türkischen Botschaft habe man dann aber erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens erfahren, dass Azad G. aktuell gar keinen türkischen Pass hat. "Weil der Beschwerdeführer [...] nur im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, kann ihm diese nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 33 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz nicht entzogen werden, da er dadurch staatenlos werden würde", erläutert Hornschall. Laut Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) aus dem Jahr 1948 hat jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Diese darf auch nicht willkürlich entzogen werden.

    IS-Kämpfer posieren an der irakisch-syrischen Grenze. Archivbild, Juli 2014
    IS-Kämpfer posieren an der irakisch-syrischen Grenze. Archivbild, Juli 2014
    picturedesk.com/Zuma/Medyan Dairieh

    Der mutmaßliche Dschihadist selbst wohnte dem Verfahren nicht bei. "Der Aufenthaltsort von Azad G. ist nicht bekannt", heißt es gegenüber dem ORF seitens des Außenministeriums. Er soll aber von kurdischen Kämpfern gefangen genommen worden sein. Das letzte Bildmaterial, das den Wiener zeigt, stammt aus dem vergangenen Jahr. In einem Video erklärte er, dass er "reumütig" sei. 

    Sollte der Österreicher jemals wieder Fuß auf den heimischen Boden setzen, erwartet ihn ein Empfangskomitee der Exekutive. Die Staatsanwaltschaft hat gleich mehrere Festnahmeanordnungen gegen Azad G. erlassen.