Österreich

Wiener IS-Prozess: Schwedin (17) auf freiem Fuß

Heute Redaktion
Teilen

Jene 17-jährige Schwedin mit somalischen Wurzeln, die sich laut Anklage dem Islamischen Staat anschließen wollte, ist am Donnerstag in Wien schuldig gesprochen und wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Ein Monat hätte sie im Gefängnis verbringen müssen, die Haft ist aufgrund der U-Haft bereits abgesessen.

Jene , die sich laut Anklage dem Islamischen Staat anschließen wollte, ist am Donnerstag in Wien schuldig gesprochen und wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Ein Monat hätte sie im Gefängnis verbringen müssen, die Haft ist aufgrund der U-Haft bereits abgesessen.
Richter Andreas Hautz ist fest davon überzeugt, dass sich die 17-Jährige dem Islamischen Staat anschließen wollte. Sie war am 5. Dezember am Wiener Westbahnhof festgenommen worden.

Rückkehr nach Schweden

"Es ist nicht notwendig, die Angeklagte weiter einzusperren", sagte Hautz. Den unbedingten Teil der Strafe hat sie bereits abgesessen. Es sei wichtig, dass die Angeklagte nun nach Schweden zurückkehre "und man dort die nötigen Maßnahmen ergreift, eventuell durch Jugendwohlfahrtsbehörden".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Blaschitz hatte zunächst bestritten, dass sein Opfer Kontakt zu IS-Mitgliedern gehabt zu haben.

"Ich wollte andere Mädchen treffen", sagte die Jugendliche, angeblich um sich Österreich anzusehen. Die drei Frauen kannte sie aus Sozialen Netzwerken. Als sie ohne Reisepass in Wien angekommen sei, habe sie wieder nach Hause fahren wollen. Mehr wollte die 17-jährige jedoch nicht sagen.

Material auf Handy belastet Angeklagte

Auf dem Handy der Jugendlichen war belastendes Material in Form von Chatprotokollen und abgespeichertem Propagandamaterial gefunden worden. Darunter befanden sich Nachrichten wie "Aber wenn sie sich nicht bekehren lassen, darfst du sie töten", aber auch Gutheißungen der Terroranschläge in Paris.

Die Anklage warf der 17-Jährigen vor, über die Balkan-Route nach Syrien gelangen zu wollen. Die Schülerin war von Linköping über Kopenhagen und Berlin nach Wien gereist.

Die Schwedin war nicht ausgeliefert worden, weil die Vorwürfe gegen das Mädchen in Schweden keine Straftat darstellen. Daher wurde trotz fehlenden Bezugs zu Österreich hierzulande ein Verfahren eröffnet.