Wiens Autofahrer wissen: Wer auf der Straße parkt, muss entweder ein gültiges Parkpickerl oder einen Parkschein haben. Für seinen Wohnbezirk können Autobesitzer beim jeweiligen Magistrat ein jährliches Parkpickerl beantragen. Kostenpunkt, inklusive Bundes- und Verwaltungsabgaben: 170 Euro für ein Jahr.
Die Stadt Wien bietet zudem ein kostenloses Service an und verschickt zwei Monate vor Ablauf des Stichtags an die Zulassungsbesitzer eine Erinnerung. Das soll sicherstellen, dass die Betroffenen nicht plötzlich ohne gültigen Pickerl parken. Doch dieses Erinnerungsschreiben bekam Leserreporter Milos nicht zuschickt, obwohl das in den vergangenen Jahren der Fall war, beteuert er.
Als der Milos Anfang Juni zu seinem Seat ging, ärgerte er sich über einen, zunächst völlig unerklärlichen, Strafzettel. Wenig später stellte sich heraus, dass sein Pickerl abgelaufen war und er deshalb ohne gültiger Berechtigung in der Kurzparkzone stand. Kostenpunkt für das Vergehen: 36 Euro.
Er selbst erzählt gegenüber "Heute", dass er nicht der einzige ist, dem das passiert sei. Auch in seinem Freundeskreis hätten einige den Erinnerungsbrief nicht bekommen. Tatsächlich ist einem weiteren Leserreporter aus Penzing dasselbe passiert. Auch er bekam keinen Brief und wurde abgestraft.
Wirft man einen genaueren Blick auf den Parkpickerlantrag, sieht man, dass es sich bei den Briefen um "freiwillige Serviceleistungen" handelt, auf die man sich nicht zu 100 Prozent verlassen sollte.
Sollten sich nämlich personenbezogene Daten oder das Kennzeichen am Auto ändern, könnte es passieren, dass diese nicht verschickt werden oder aus anderen Gründen nicht ankommen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Autofahrer also selbst eine entsprechende Notiz für sich speichern, damit sie nicht plötzlich ohne gültigen Pickerl in ihrem Bezirk parken.