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Wiener Mindestsicherung: Die wichtigsten Details

Heute Redaktion
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Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): "Wir wollen möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren."
Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ): "Wir wollen möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren."
Bild: Denise Auer

Das Gesetz zur neuen Wiener Mindestsicherung ist seit 1. Februar in Kraft. "Heute" erklärt die Voraussetzungen und die wichtigsten Details.

Neustart für die neue Wiener Mindestsicherung: Während es in anderen Bundesländern Kürzungen gibt, verzichtet Wien darauf. Stattdessen setzt das Gesetz zur neuen "Wiener Mindestsicherung" (WMS) auf mehr Arbeitsanreize und Sachleistungen.

Voller Richtsatz 863,04 Euro

Von bisher 844,46 Euro steigt der volle Richtsatz mit 1. Februar auf 863,04 Euro. Vor allem für Unter-25-Jährige ändert sich einiges. Denn: Bisher bekamen Über-21-Jährige den vollen Richtsatz der Mindestsicherung, auch wenn sie noch im Haushalt der Eltern lebten.

Das ändert sich jetzt:

– Jugendliche im Alter von 18 bis 21 Jahren im Haushalt der Eltern bekommen ohne Ausbildung oder Beschäftigung 431,52 Euro (das bleibt gleich, sie bekommen die Hälfte des Richtsatzes),

– Jugendliche mit Ausbildung/Beschäftigung bekommen 647,28 Euro (75 Prozent des vollen Richtsatzes),

– Für Jugendliche im Alter von 21 bis 25 Jahren im Haushalt der Eltern entfällt der bisher zugerechnete Wohnkostenanteil (weil dieser bei den Eltern abgedeckt ist). Sie bekommen ohne Ausbildung 431,52 Euro, mit Ausbildung oder Beschäftigung 647,28 Euro,

– 18 bis 25-Jährige im eigenen Haushalt bekommen ohne Ausbildung oder Beschäftigung 647,28 Euro, mit Ausbildung oder Beschäftigung 863,04 Euro (also den vollen Richtsatz).

Bevor die Kürzung in Kraft tritt, gibt es aber eine viermonatige Übergangsfrist, in der die Jugendlichen von Sozialarbeitern betreut werden – und die jungen Erwachsenen die Möglichkeit haben, eine Job oder eine Ausbildung anzunehmen.

Ziel: Neue Arbeitsanreize

Und: Mit einem "One-Stop-Shop", das von MA 40 und AMS gemeinsam betreut wird, sollen Behördenwege reduziert werden. Neu im Wiener Mindestsicherungsgesetz ist, dass die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Beratungsgespräches verankert. Im Mittelpunkt stehe die Unterstützung in einer Notlage und erst in einem zweiten Schritt die Sanktion, heißt es von der Stadt.

Die neue Regelung soll auch Arbeitsanreize schaffen. Wer arbeitet und gleichzeitig Mindestsicherung bezieht, bekommt einen "Beschäftigungsbonus". Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ausbezahlt (bisher wurde dieses angerechnet). Durchgehende Erwerbstätigkeit (ein halbes Jahr bei Unter-25-Jährigen, ein Jahr bei Älteren) wird mit einem einmaligen Bonus (828,5 Euro, das sind 8 Prozent des 12-fachen Mindeststandards) belohnt.

Mit dem neuen Mindestsicherungsgesetz gibt es auch mehr Sachleistungen: Neben Energie-Hilfe gibt's die Möglichkeit, etwa die Miete direkt zu überweisen. Für bestimmte Dauerleistungsbezieher gibt's zum Beispiel Gesundheits-Unterstützung statt Sonderzahlungen.

Eine Voraussetzung, um die WMS beziehen zu können, ist, dass das Vermögen auf 4.315 Euro (pro Bedarfsgemeinschaft) aufgebraucht werden muss. (gem)