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2 x 500 Euro Corona-Strafe für Plausch im Park

Heute Redaktion
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In Wien-Floridsdorf haben sich zwei Männer bei einem Park getroffen und dabei den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Dafür kassierten sie jeweils eine 500-Euro-Strafe.

Die Missachtung der Corona-Ausgangsbeschränkungen ziehen unter Umständen saftige Geldstrafen nach sich. So auch in diesem Fall, in dem zwei Wiener von der Polizei angezeigt wurden.

"Heute" sprach mit den beiden Männern, die beim Satzingerweg in Floridsdorf ein teures Plauscherl miteinander führten. Beide möchten jedoch anonym bleiben. "Ich war im Park spazieren und habe zufällig einen Freund getroffen", erzählt Martin (Name der Redaktion bekannt). Dabei habe er sich mit ihm auf ein kurzes Gespräch eingelassen und laut eigenen Angaben den Sicherheitsabstand kurz nicht beachtet.

"Plötzlich kam ein Polizist auf uns zu und fragte, warum wir den Abstand nicht einhalten würden. Ich machte sofort einen Schritt zurück und erklärte ihm, wir würden ohnehin gleich nach Hause gehen", so der Wiener gegenüber "Heute".

Der Beamte wollte dies laut Martin aber nicht akzeptieren: "Er nahm dann unsere Personalien auf um uns anzuzeigen." Tatsächlich flatterte den beiden Wienern einige Tage später eine saftige Strafe in Haus: 500 Euro muss jetzt jeder von ihnen für ihr Treffen bezahlen.

Begründet wird die Strafverfügung mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz: Dabei ist es verboten sich mit Menschen, mit denen man nicht im selben Haushalt wohnt, an öffentlichen Orten zu treffen. Auch die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von einem Meter muss in der Öffentlichkeit gegeben sein – ausgenommen sind hier nur die jenigen, die ohnehin zusammen leben.

Corona-Rebellen drohen bis zu 3.600 Euro Strafe

"Heute" fragte der Wiener Polizei nach, wie hoch die Strafen ausfallen können. Missachtet man beispielsweise die Aufforderung nach Hause zu gehen, kann dies bis zu 2.180 Euro kosten. Bei Platzverboten drohen sogar 3.600 Euro Strafe. Die Polizei nimmt in solchen Fällen die Anzeige auf und leitet diese dann an das zuständige Magistrat weiter. Dort wird dann entschieden, ob und wie hoch gestraft wird.

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