Wien

Wiener nach Tod des Bruders fristlos gekündigt

Nach einem Todesfall in der Familie bekam ein Wiener die fristlose Entlassung - per E-Mail! Der Fall landete bei der Arbeiterkammer und sorgte dort für Fassungslosigkeit.

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Johann H. war als Reinigungskraft tätig.
Johann H. war als Reinigungskraft tätig.
istock/ Symbolbild

Der Wiener Johann H. war für eine Leiharbeitsfirma als Reinigungskraft im Einsatz. Nach einem langen Arbeitstag im November 2019, traf ihn dann eine Nachricht wie ein Schlag: Sein Bruder war mit nur 50 Jahren verstorben, Herzinfarkt. Johann H. meldete sich daraufhin krank, am nächsten Tag wurde er entlassen.

Arbeiterkammer Wien-Präsidentin Renate Anderl: "Eine solche Eiseskälte haben die Juristen in der AK noch selten erlebt!" Der Mann war aufgrund des Schocks länger außer Gefecht. Erst nach Intervention der AK Wien zahlte die Firma dem Arbeiter das Entgelt bis zum Ende des Krankenstands nach.

Der Arbeiter befand sich verständlicherweise in einem Ausnahmezustand, also schrieb seine Frau an die Firma, an die der Mann "verliehen" war: "Kann morgen nicht kommen habe vorhin erfahren, dass mein Bruder verstorben ist. Gehe morgen zum Arzt."

Chef: "Wer bist du überhaupt?"

Der Chef schrieb darauf zurück: "Wer bist du überhaupt? Ich habe keinen Namen zu dieser Nummer. Wenn dein Bruder verstorben ist, ist das zwar traurig, aber keine Krankheit. MfG." Am nächsten Morgen erhielt er von der Leiharbeitsfirma per E-Mail die fristlose Entlassung.

"Aufgrund Ihres Verhaltens sprechen wir hiermit, im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die fristlose Entlassung aus […] Das Eigentum des Kunden sollten Sie binnen einer Woche zurückgeben widrigenfalls ein Kostenersatz von 1500 Euro fällig wird."

Nach Intervention der AK erhielt der Mann sein Entgelt, insgesamt 7.104 Euro brutto. Johann H. will verständlicherweise nicht mehr weiter bei der Firma arbeiten.