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Wiener Neos fordern Haftung für Politiker

Heute Redaktion
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Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss und der Wiener Klubobmann Christoph Wiederkehr fordern die Einführung einer Politikerhaftung. (c) Neos Wien
Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss und der Wiener Klubobmann Christoph Wiederkehr fordern die Einführung einer Politikerhaftung. (c) Neos Wien
Bild: zVg

Trotz Fehlverhalten und falschen Entscheidungen – oft mit teuren Folgen – kämen Politiker ungeschoren davon. Um das zu ändern, soll eine Politikerhaftung her.

"Immer wieder kommt es in Österreich vor, dass Spitzenpolitiker aufgrund grober Vernachlässigung ihrer Pflichten falsche Entscheidungen treffen und Millionenschäden verursachen, wie etwa zuletzt beim Krankenhaus Nord in Wien", ärgern sich die Wiener Neos.

Und trotz der Aufklärungsversuche, wie etwa der Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord", bliebe dieses Fehlverhalten meist ohne Konsequenzen, "die Verantwortlichen müssen für ihr rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten nicht einstehen", kritisiert Justizsprecherin Irmgard Griss.

Haftung nach Vorbild der Privatwirtschaft

Damit solche Vorkommnisse für die politisch Verantwortlichen nicht länger ohne Folgen bleiben, fordern die Neos nun die Schaffung einer zivilrechtlichen Politikerhaftung: "In der Privatwirtschaft haben schuldhafte Fehlentscheidungen finanzielle Konsequenzen, etwa für den Vorstand eines Unternehmens. Das soll auch in der Politik gelten", finden Griss und der Klubobmann der Wiener Pinken, Christoph Wiederkehr.

Im Zuge der Politikerhaftung soll nach den pinken Plänen auch eine Erweiterung der Kompetenzen für die Rechnungshöfe kommen.

"Der Rechnungshof soll, wenn er Hinweise auf schuldhaftes Fehlverhalten oder gravierende Rechtsverletzungen findet, eine Feststellung des Gerichts beantragen. Das Gericht prüft die individuelle Verantwortung: Hat die Politikerin oder der Politiker nach bestem Wissen und Gewissen auf einer sorgsam aufbereiteten Entscheidungsgrundlage zum Wohl der Allgemeinheit entschieden?", so Griss und Wiederkehr.

In diesen Verfahren soll geprüft werden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und ob dem oder der Verantwortlichen grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Rechnungshof soll die Einhaltung dieser Regeln überwachen können und, wie auch vom renommierten Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgeschlagen, für die Republik Regressansprüche und Organhaftungsansprüche geltend machen.

Krankenhaus Nord als negatives Vorzeigebeispiel

"In der Untersuchungskommission zum KH Nord sehen wir eine fehlende Verantwortungskultur bei den Verantwortlichen. Es gab kein Bewusstsein für notwendige Sorgfalt, ehrliche Information der Bürgerinnen und Bürger und, dass Entscheidungen nicht von Parteiinteresse geleitet werden dürfen", betonte Wiederkehr.

So werde etwa die ehemalige Stadträtin Sonja Wehsely von Zeugen schwer belastet: "Wenn sich die Verdachtsmomente erhärten, gibt es nach der aktuellen Rechtslage keine Konsequenzen bei diesen eklatanten Missständen. Wir fordern daher auch eine Politikerhaftung auf Landesebene." (lok)