Frau verärgert

Wiener Parkschein in Schwechat ausgefüllt – 27 € Strafe

Eine Pkw-Lenkerin blieb in Schwechat in einer Seitenstraße stehen, füllte eilig den Parkschein aus - kurz darauf setzte es eine Parkstrafe.

Niederösterreich Heute
Wiener Parkschein in Schwechat ausgefüllt – 27 € Strafe
Diesen Parkschein füllte die Pkw-Fahrerin in Schwechat aus.
privat, iStock (Symbol)

Böse Überraschung für eine Pkw-Lenkerin in Schwechat (Bezirk Bruck): Die Frau war am 29. März mit ihrem Auto unterwegs, parkte in der Früh in einer Seitengasse: "Ich füllte den Parkschein für eine Stunde ordnungsgemäß aus, als ich nach einer Stunde zurückkam, hatte ich an der Windschutzscheibe einen Strafzettel."

Parkschein "ordnungswidrig angebracht"

Die Frau muss 27 Euro zahlen, da der Parkschein "ordnungswidrig angebracht" worden war. Erst einige Zeit später bemerkte sie den Fehler: Sie hatte einen Wiener statt eines Schwechater Parkscheins gelöst.

"Heute" fragte bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck nach, ob derartige Verwechslungen öfters vorkommen: "Die Verwendung von Wiener Parkscheinen in Schwechat waren bis dato bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (als Verwaltungsstrafbehörde) kein Thema."

"Wird selten vergessen"

Seitens der Stadtgemeinde Schwechat wurde der Bezirkshauptmannschaft mitgeteilt, dass "auch bei der Benützung von Handyparken selten vergessen wird, die Stadt umzustellen".

"Daher eine Übertretung"

"Wird ein Parkschein ausgefüllt, der Tag und der Zeit des Abstellens des Kfz richtig widergibt und im Fahrzeug hinterlegt wird, der aber bei einer anderen Gemeinde gekauft worden ist, erfolgt die Parkgebührenentrichtung an die falsche Stelle und liegt daher eine Übertretung der Bestimmungen über die gebührenpflichtige Kurzparkzone – in dem Fall in der Stadtgemeinde Schwechat - vor", heißt es seitens der BH Bruck abschließend.

Auf den Punkt gebracht

  • Eine Autofahrerin in Schwechat erhielt eine Strafe von 27 Euro, weil sie aus Versehen einen Wiener statt eines Schwechater Parkscheins gelöst hatte
  • Die Bezirkshauptmannschaft Bruck bestätigte, dass solche Verwechslungen bisher kein Thema waren und erklärte, dass dies als Übertretung der Bestimmungen über die gebührenpflichtige Kurzparkzone gilt
red
Akt.