Die 65-jährige G. arbeitet in der Altenpflege: Als sie leichtes Fieber und Erkältungssymptome bekam, blieb sie gewissenhaft zu Hause, wandte sich an ihren Arzt, der sie weiter an die Gesundheitshotline 1450 verwies. Ein Telefon-Mitarbeiter erklärte ihr, sie sollte sich isolieren. Einen schriftlichen Quarantänebescheid bekam sie aber nie. Zwei Tage später wurde sie getestet, weitere sechs (!) Tage wartete die Frau auf ihr Ergebnis – es war zum Glück negativ!
Doch danach hatte sie Pech: Die ÖGK stornierte ihren Krankenstand, wohl im Glauben sie wäre ohnehin behördlich abgesondert gewesen. Ein folgenschweres Missverständnis: Somit konnte Frau G. ihrem Chef weder eine Krankenstandsbestätigung noch einen Absonderungsbescheid vorlegen. Für den besagten Zeitraum sollte sie sich nun einfach Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. "Ich will mich nicht beschweren, aber das geht so nicht", sagt die Frau zu "Heute".
Die Arbeiterkammer intervenierte erfolgreich – der Krankenstand wurde rückwirkend wieder aktiviert. "Die Menschen brauchen in solchen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit", fordert AK-Präsidentin Renate Anderl. "Ich kämpfe auch für andere Pflegekräfte und alle die hart arbeiten", so die Betroffene: "Denn ihnen gilt unser aller Dank in dieser schweren Corona-Zeit."