Österreich

Wiener Polizist kassierte Geld für Strafen selbst

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:41

Am Dienstag klopfte Richterin Gerda Krausam einem 31-jährigen Wiener Polizisten relativ milde auf die Finger. Der Beamte wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, weil er Strafen zwar einkassiert, das Geld aber nicht weitergegeben hatte. So blieben 686 Euro in seinem Spind liegen. Sein ehemaliger Chef fand das Geld und brachte die Schlamperei ans Tageslicht.

Zwölf Mal kassierte der Mann zwischen Oktober 2010 und Juni 2012 Strafmandate, kassierte das Geld und legte es in seinen Spind - um dann prompt darauf zu vergessen, in seiner Polizeiinspektion die Durchschläge der Strafmandate sowie die kassierten Summen sogleich abzuliefern. Vor Gericht erzählte der Beamte er habe die Durchschläge ins oberste Fach seines Kästchens gesteckt und das Geld feinsäuberlich in eine kleine goldene Box gelegt. Auf die Frage, warum er sein Versäumnis nicht spätestens am nächsten Morgen nachgeholt habe, erwiderte der 31-Jährige: "Ich hab's auf die lange Bank geschoben."

"Ich bin ein Chaot. Ich kann machen, was ich will, ich bin sehr schlampig", gab der Polizist zu Protokoll. Selbst als er seine Dienststelle wechselte, kam er nicht auf die Idee, sich der abgelegten Strafgelder zu entledigen: "Ganz ehrlich, ich habe nicht daran gedacht. Ich hab' so viele Sachen im Kopf gehabt, da ist das Dienstliche ganz hinten gestanden." Die Trennung von seiner langjährigen Lebensgefährtin sei damals im Raum gestanden. Außerdem hätten ihn Bandscheiben-Probleme geplagt, führte der Beamte ins Treffen.

Die Sache flog auf, als der Kommandant in der Inspektion, die der Polizist verlassen hatte, dessen Spind räumen ließ. Dabei stieß man auf die teilweise angejahrten Strafzettel sowie die Box mit dem Bargeld. "Ich hätte meine ganzen Probleme im Dienst abschütteln müssen. Ich hab' es leider nicht gemacht", bedauerte der 31-Jährige.

Es war nicht das erste Mal, dass der Polizist selbst mit dem Gesetz in Konflikt kam. Schon einmal wurde er wegen Amtsmissbrauchs verurteilt: Als ein Kollege falsch geparkt hatte, strafte ihn der 31-Jährige nicht. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Auch der zweite Schuldspruch bedeutet nicht unbedingt, dass er sein Polizistenkapperl an den Nagel hängen muss. Der Polizeibeamte, der derzeit nicht außer Dienst gestellt ist, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

APA/red.

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