Eltern vor Gericht

Wiener quälte Kinder – "Schneide Zunge und Finger ab"

Ein Vater soll seine Kinder (30, 28, 18, 16) gequält und bedroht haben – die Mutter sah weg. In Wien wurde das Wiener Paar nun schuldig gesprochen.

Christian Tomsits
Wiener quälte Kinder – "Schneide Zunge und Finger ab"
Beide Angeklagten wurden wegen des Quälens und der Vernachlässigung Unmündiger verurteilt.
zVg

Vier Kinder (30, 28, 18, 16) hatten gemeinsam schwere Anschuldigungen gegen ihre eigenen Eltern erhoben. Der serbisch-stämmige Familienvater habe die mittlerweile drei erwachsenen Töchter ab 2007 und den jüngsten Sohn ab 2015 in Wien über Jahre hinweg geschlagen, bedroht und eingeschüchtert – und die Mutter sah zu und machte nichts, so die Anklage.

Mache was ich sage, sonst schneid ich dir deine Zunge ab!
Vater 
zu seiner ältesten Tochter

Dadurch sollen die Kinder schwere psychische Schäden erlitten haben. "Mache was ich sage, sonst schneid ich dir deine Zunge und deine Finger ab", habe der rund 60-Jährige zu einer Tochter gesagt, ihr dann mehrfach ins Gesicht geschlagen. Ein Opfer soll als Schülerin versucht haben, ein blaues Auge mit Sonnenbrille im Unterricht zu verstecken. Nun leide sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung und wurde auf tragische Weise drogenabhängig. 

"Erziehung am Balkan ist anders"

"Sie kommen aus einem anderen Land. Da unten funktioniert Erziehung noch immer ein bisschen anders", hatte Verteidigungs-Veteran Peter Philipp am Wiener Landl zu Bedenken gegeben. Doch der Richter führte an, dass die beiden österreichische Staatsbürger seien und seit früher Kindheit in hier lebten und es außerdem kein Recht auf Gewalt, noch auf eine "gesunde Watschen" gibt.

Bedingte Haftstrafe für Eltern

Die Staatsanwaltschaft und die Opfervertreter sprachen von einem "schwer dysfunktionalem Elternhaus". Die Wahrheit sei zwischen den Aussagen der Kinder und der Version des Vaters zu vermuten, bat Anwalt Philipp am Ende noch um eine milde Strafe. Das bereits rechtskräftige Urteil fiel kurz darauf: 22 Monate bedingte Haft für ihn, 15 Monate bedingt Haft als Beitragstäterin für sie. Ein Zivilverfahren über die Höhe des Schmerzensgelds-Zuspruchs (die Forderungen der Kinder betragen zwischen 20.000 und 15.000 Euro) soll nun folgen.

Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

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