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Wiener Richter lässt Andreas Gabalier abblitzen

Weil sich Gabalier von eine Aussage des Konzerthauschefs beleidigt fühlte, klagte er. Der Richter gab der Gegenseite Recht.

Heute Redaktion
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    Andreas Gabalier live in München
    Andreas Gabalier live in München
    (Bild: imago stock & people)

    Konzerthausschef Matthias Naske wollte Andreas Gabalier nicht bei sich auftreten lassen. Der "Presse" sagte er, man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe. "Wir dienen auch keiner Ideologie". Den Sänger freute das ganz und gar nicht. Er reichte Klage wegen Ehrenbeleidigung ein.

    Der Richter des Wiener Handelsgerichts zeigte dem Sänger die kalte Schulter, wie der "Standard" herausfand. Sinngemäß meinte er, wer an öffentlichen Diskussionen teilnehme (keine "Töchter" in der Hymne, "genderverseuchte Zeit", u.Ä.), müsse sich solche Aussagen gefallen lassen.

    Klage nicht vom Tisch: 2. Instanz

    Andreas Gabalier akzeptiert das Urteil nicht. Der Fall geht in die zweite Instanz, jetzt muss sich das Oberlandesgericht Wien um den Fall kümmern.

    Gabalier klagte aber auch ein zweites Mal. Sein Tonstudio Stall-Records ist ebenfalls vor Gericht gezogen. Wegen Naskes Aussage habe der Sänger Geld verloren. Das Interview soll potentielle CD-

    und/oder Konzertkartenkäufer verschreckt haben. Dieses Urteil wird erst nach dem Urteil des Oberlandesgerichts erwartet. (lam)

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