Österreich
Gaal: "Keine rückwirkende Genehmigung "
Im Streit um den Verkauf von Wiener Sozialwohnungen, will Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal die Fakten abwarten. Einer nachträglichen Bewilligung steht sie ablehnend gegenüber.
Der Verkauf von 3.000 Sozialwohnungen sorgt weiter für politischen Wirbel. Im Jahr 2015 (als unter dem damaligen Wohnbaustadtrat und jetzigen SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig) wurden die vom gemeinnützigen Wohnbauträger GFW gefördert errichteten Wohneinheiten für die Gesamtsumme von sechs Millionen Euro an einen privaten Immobilieninvestor verkauft.
Die Vorgeschichte: Wohnung zum Stückpreis von 2.000 Euro
Die Opposition schäumt, dass der Kaufpreis viel zu gering war und fordert neben umfassender Aufklärung auf eine Rückabwicklung des Deals. Die FPÖ hat zudem angekündigt, den Stadtrechnungshof einschalten zu wollen.
Neben dem Unverständnis über den geringen Kaufpreis gibt es auch Zweifel an der Legitimität des Deals. Sowohl Finanzamt als auch Wirtschaftsministerium und Revisionsverband vermuten, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zu gegangen ist.
Hauptkritikpunkt des Finanzamtes ist laut einem Bericht der "Presse" der Umstand, dass beim Verkauf von gemeinnützigem Wohnungseigentum immer eine eigene Genehmigung erfolgen müsste, um den Verlust von Steuergeldern zu verhindern. Im vorliegenden Fall sei dies jedoch nie erfolgt.
Gaal: "Stadt war nie Verkäuferin"
Im Gespräch mit "Heute" geht Wiens Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) nun in die Offensive: "Die Stadt Wien war niemals Eigentümerin bzw. Verkäuferin der WBV-GÖD, die Wiener Landesregierung ist lediglich Aufsichtsbehörde. Alle Handlungsmöglichkeiten, die der Stadt Wien durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zur Verfügung standen, wurden zeitgerecht genutzt".
Zudem sei es bis zur Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber im April 2018 rechtlich strittig gewesen, ob auch mittelbare Anteilsübertragungen überhaupt der gesetzlichen Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde unterliegen.
Keine rückwirkende Genehmigung
"Die Stellungnahmen von Revisionsverband (Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen) und von der Finanzbehörde beinhalten gewichtige Bedenken gegen die Anteilsübertragungen. Wir warten noch die Stellungnahme der Genossenschaft ab, aber nach momentanem Stand werde ich der Wiener Landesregierung vorschlagen, die Genehmigung zu den Anteilsübertragungen zu versagen".
Damit teilt die Wohnbaustadträtin die Ansicht des grünen Koalitionspartners, der dies ebenfalls dezidiert abgelehnt hatte.
Gaal sieht nun die Bundesgesetzgebung am Zug: Es sei nun Aufgabe des Bundes und des Justizminsteriums, klare gesetzliche Regelung festzulegen, wie eine mögliche Rückabwicklung des Deals auszusehen habe.
"FPÖ will von eigenen Versäumnissen ablenken"
"Ich kann nachvollziehen, dass die FPÖ von den eigenen Versäumnissen auf Bundesebene ablenken will: Denn sie wäre dringend gefordert, den steigenden Mieten entgegen zu wirken und das undurchsichtige Mietrecht auf Bundesebene endlich zu reformieren", betonte Gaal.
"Keine Nachteile für Mieter"
Wichtig ist es der Stadträtin zu betonen, dass durch den Verkauf der Wohnungen für die Mieter keine negativen Konsequenzen entstünden: "Mir ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter besonders wichtig. Sie haben sowohl die Wiener Landesregierung als auch das strenge Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) mit seinen Mietzinsbegrenzungen auf ihrer Seite. Die Mieter bleiben weiterhin in denselben Mietverträgen, für sie ändert sich nichts", betont Gaal.
Der GFW erklärt sich
Der GFW erklärt zu dem Fall: "Aussagen wie ,Die Wohnungen wurden zu billig verkauft' sind schon deshalb falsch, weil der Kaufpreis sich aus bindenden gesetzlichen Parametern errechnet und nicht überschritten werden darf. Dem Kaufpreis für die Anteile an der Gesellschaft einen vermuteten Marktwert der Wohnungen gegenüberzustellen, widerspricht sowohl einfachsten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen als auch der Gesetzeslage."
Und weiter: "Das WGG schreibt die Berechnung des Kaufpreises von Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften zwingend vor: Als Bemessungsgrundlage für den Kaufpreis ist das eingezahlte Stammkapital heranzuziehen. Selbstverständlich entspricht der für die WBV-GÖD gezahlte Preis (selbst unter Einrechnung der Optionsprämie) voll und ganz diesem Berechnungsmodell."
(lok)