Jeder vierte Wiener im wahlfähigen Alter darf bei der Gemeinderatswahl am 11. Oktober nicht wählen, weil er keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Wiener SPÖ will das ändern, die Bundes-ÖVP ist dagegen.
Jeder vierte Wiener im wahlfähigen Alter darf bei der nicht wählen, weil er keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Wiener SPÖ will das ändern, die Bundes-ÖVP ist dagegen.
Gut 400.000 Menschen im wahlfähigen Alter dürfen am Urnengang im Herbst nicht teilnehmen. Sie sind keine Staatsbürger. Die 180.000 Zuwanderer aus EU-Ländern dürfen nur auf Bezirksebene wählen, die 220.000 Immigranten aus Drittstaaten dürfen ihre Stimme bei keiner Wahl abgeben.
Wahlrecht für Nicht-Staatsbürger
Die Wiener SPÖ findet das laut Ö1 nicht in Ordnung. Für SPÖ-Klubchef sollten Menschen, die in der Bundeshauptstadt leben und arbeiten, mitbestimmen dürfen. Schließlich zahlen sie auch Steuern. Ob diese Forderung aus rein altruistischen Gründen erhoben wird, ist fraglich. Schließlich holen die Roten bei den (eingebürgerten) Zuwanderern die meisten Stimmen.
ÖVP nicht interessiert
Die Sozialdemokraten wollen ihr Anliegen demnächst auf Bundesebene deponieren. Die Bundes-ÖVP ist aber nicht interessiert. Ganz im Gegenteil: Für die Volkspartei ist das derzeit kein Thema, heißt es aus dem Parlamentsklub.
Das birgt "Konfliktstoff"
Aber nicht nur die SPÖ plädiert für ein Wahlrecht für Wiener ohne Staatsbürgerschaft. Auch der Politologe Peter Filzmaier ortet gegenüber Ö1 "Konfliktstoff, wenn ein Gutteil der Menschen, die durch die Entscheidung der Politik betroffen sind, keine Möglichkeit der Mitbestimmung haben. Diese Menschen sind ja trotzdem da und artikulieren ihren politischen Willen dann anders."
Großteil "nicht repräsentiert"
Ähnlich argumentiert der Migrationsforscher und Staatsbürgerschaftsexperte Rainer Bauböck vom Europäischen Hochschulinstitut in Florenz: "Wenn Gesetze beschlossen werden, in denen ein großer Teil der Wohnbevölkerung nicht repräsentiert ist, dann ist das problematisch für die Demokratie."
Verfassungsrechtler Heinz Mayer kritisiert ebenfalls die Diskrepanz, die die aktuelle Regelung schafft. Er bekrittelt, dass "Auslandsösterreicher das Wahlrecht haben, die von den Entscheidungen des Gesetzgebers kaum betroffen sind, aber Leuten, die hier leben und integriert sind, das Wahlrecht vorenthalten wird, weil sie keine Staatsbürger sind".