Österreich

Wiener sticht am Valentinstag auf Bruder seiner Ex ein

Beinahe tödlich endete ein brutaler Angriff am Valentinstag in Linz. Der 18-jährige Angreifer aus Wien stach fünf Mal auf seinen Kontrahenten ein.
Christian Tomsits
14.02.2022, 21:22

Am Valentinstag 2021 kam es zur Eskalation: Weil die syrische Familie seiner Freundin etwas gegen die Beziehung des in Wien lebenden Mohammed R. (18) hatte, sollte es ausgerechnet am Tag der Liebe zur Konfrontation kommen. Der Afghane stieg in Wien in den Zug und fuhr nach Linz, wo er die 15-Jährige besuchen wollte. In der Tasche hatte der junge Mann ein Klappmesser. Als es zum Streit mit dem Bruder (20) der Freundin kam, zückte er es und rammte es fünf Mal in den Oberkörper des 20-Jährigen.

Opfer fühlte "Bienenstiche"

Dabei traf ihn im Nacken, verletzte seine Brusthöhle und Muskelschlagader, dann den Rücken. Zuletzt schlitzte er mit der Klinge die Nierengegend des Opfers auf und rannte davon. Nur durch Glück und rasche Hilfe konnte der Schwerverletzte den brutalen Angriff überleben. Vor Gericht meinte das Opfer er, die Verletzungen hätten sich wie "Bienenstiche" angefühlt. (Anm.: Bei Messerangriffen wird von Opfern oft nicht gleich die volle Schwere der Verletzung realisiert) 

Angreifer kam als Flüchtling

Der Angreifer, der 2015 aus dem Iran nach Österreich kam, war schon mehrfach straffällig geworden: Er hat bereits Verurteilungen wegen Raubes, Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz und schwerer Körperverletzung vorzuweisen. 

Vater protestierte gegen Urteil

Exakt ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat im Jahr 2021, musste der seither Inhaftierte am Montag vor Geschworenen Platz nehmen. "Ich habe aus Notwehr gehandelt", erklärte er ihnen. Der Angriff war zuerst wegen schwerer absichtlicher Körperverletzung angeklagt, doch im ersten Verfahren verfestigte sich der Vorwurf des versuchten Mordes.

Das Gericht verurteilte den zur Tatzeit angeblich noch Jugendlichen (Geburtsdatum: 1.1.2004, ein Altersgutachten stellte das in Frage) deshalb: Er fasste acht Jahre Haft aus. Der Vater des Angeklagten soll nach Verkündung im Saal laut protestiert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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