Wien

"Wiener Tankstelle casht bei Durchfahrt gnadenlos ab"

Wer nicht tankt und nur durchfährt, muss an der Eni Tankstelle in der Breitenfurter Straße ins Börserl greifen. Hinweisschilder gibt es keine.

Yvonne Mresch
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Eine beliebte Abkürzung geht in der Breitenfurter Straße über die Tankstelle – der Pächter hebt dafür Bußgelder ein.
Eine beliebte Abkürzung geht in der Breitenfurter Straße über die Tankstelle – der Pächter hebt dafür Bußgelder ein.
Sabine Hertel

Wer auf der Breitenfurter Straße in Wien-Liesing dem Stau entgehen möchte und die Abkürzung über die nahe gelegene Tankstelle sucht, sollte Vorsicht walten lassen. Denn den Privatgrund zu befahren, ohne einzukaufen oder zu tanken, kann eine Strafe nach sich ziehen. Autofahrer müssten regelmäßig Bußgelder zahlen – das berichtet eine betroffene Person, die anonym bleiben möchte. Kritikpunkt: Es gäbe keine Schilder, die auf das Verbot hinweisen und der Betreiber habe sich damit ein zweites Standbein aufgebaut. 150 Euro und mehr werden bei solchen Besitzstörungsklagen fällig!

Pächter: "Mir geht es um die Sicherheit der Kunden"

Pächter Josef Maier weist gegenüber "Heute" die Vorwürfe von sich: "Wir haben seit einem Jahr eine neue Kreuzung und eine Baustelle. Um Stau und Rotphasen zu entgehen, suchen viele die Abkürzung über die Tankstelle – mit einer hohen Geschwindigkeit", erklärt er. Kunden hätten sich bereits beschwert, es gehe zu wie "auf der Südosttangente". "Mir geht es um die Sicherheit der Kunden", stellt Maier klar. Von einem zweiten Standbein könne nicht die Rede sein. "Ich möchte ja gar nicht, dass jemand durchfährt. Und ich zwinge auch niemanden, zu zahlen. Das kann auch gerichtlich geregelt werden." Das Aufstellen von Hinweisschildern habe man bereits veranlasst: "Die Mühlen malen aber langsam", erklärt er.

"Sehen solche 'Abkassierfallen' öfter"

Rechtlich gesehen ist der Tankstellen-Pächter dazu allerdings nicht verpflichtet, wie Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste: "Wenn ein Grundstück nicht eindeutig als öffentliche und für jeden offene Verkehrsfläche erkennbar ist, dann handelt es sich vermutlich um einen Privatgrund, der beispielsweise nur Kunden eines Unternehmens offen steht. Befahren diese Fläche andere Personen, müssen sie mit Beanstandung beziehungsweise einer Besitzstörungsklage rechnen." Ein besonderer Hinweis sei nicht zwingend notwendig, wäre abe rnützlich. "Öfters sehen wir aber solche 'Abkassierfallen', bei denen viele Menschen irrtümlich in die Falle tappen, weil klarstellende Schilder entweder ganz fehlen oder nur sehr unauffällig angebracht sind. Da wird dann oft von 'Abzocke' gesprochen", so Hofer.

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